Auch Einschränkungen beim Familiennachzug werden heute beschlossen.
Die im Herbst angekündigten Verschärfungen im Asylbereich stehen am Dienstag auf der Tagesordnung des Ministerrats. Sowohl "Asyl auf Zeit" als auch die Einschränkungen beim Familiennachzug (vor allem für subsidiär Schutzberechtigte) werden somit Richtung Parlament geschickt, und zwar ohne wesentliche Änderung gegenüber dem Begutachtungsentwurf, wie es im Innenministerium gegenüber der APA hieß.
Asyl wird damit (rückwirkend mit Mitte November) zunächst für maximal drei Jahre gewährt. Danach muss in allen Einzelfällen geprüft werden, ob die Fluchtgründe noch gegeben sind. Sind sie das nicht, wird die betroffene Person ausgewiesen, ansonsten der Asylstatus unbefristet verlängert.
Grundsätzlich hat es bisher schon die Option gegeben, innerhalb von fünf Jahren die Asylberechtigung abzuerkennen. Neu ist nun, dass quasi jeder Einzelfall berührt ist. Das heißt, nach drei Jahren wird jedem Asylberechtigten mitgeteilt, ob ihm weiter der Asylstatus zukommt.
Beim Wunsch nach Familiennachzug müssen Asylberechtigte künftig den Antrag innerhalb von drei Monaten stellen, um ohne zusätzliche finanzielle Voraussetzungen die Familie nach Österreich holen zu können. Die Einschränkung gilt allerdings nur dann, wenn sie nicht dem in der Europäischen Menschenrechtskonvention verankerten Recht auf Familienleben widerspricht. Subsidiär Schutzberechtigte müssen nicht mehr ein Jahr, sondern gleich drei Jahre warten, bis die Familie nachreisen kann.
Auf der Tagesordnung der Regierungssitzung steht zudem der 75 Millionen Euro schwere Integrationstopf für die Ministerien. 41 Millionen davon bekommen die ÖVP-regierten Ressorts Inneres und Integration, die restlichen 34 Millionen sind für die SP-Ministerien Bildung und Soziales vorgesehen.