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Neue strafen, Impfpflicht erst ab 18

Impfpflicht: oe24 hat den Gesetzentwurf

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Die Bundesregierung hat am Sonntag den fertigen Gesetzesentwurf der geplanten allgemeinen Corona-Impfpflicht präsentiert. 

Sie tritt Anfang Februar in Kraft, wobei es eine Eingangsphase ohne Strafen bis Mitte März gibt. Gelten wird sie nun doch erst für Personen ab 18 Jahren. Ausnahmen gibt es etwa für Schwangere und all jene, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können.

Bundeskanzler Karl Nehammer, Verfassungsministerin Karoline Edtstadler (beide ÖVP) und Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne) traten in den Mittagsstunden im Bundeskanzleramt vor die Presse und präsentierten die Details des viel diskutierten Vorhabens.

Start Anfang Februar

Am Startzeitpunkt Anfang Februar soll festgehalten werden - ungeachtet dessen, dass die technische Umsetzung der Erfassung der Ausnahmen im nationalen Impfregister erst frühestens ab April möglich sein wird. Das hat die zuständige ELGA GmbH ja bereits Anfang Jänner erklärt. "Wir werden wie vorgesehen die Impflicht beschließen", sagte Nehammer - und betonte, dass es sich um sein sehr sensibles Thema handle. Es gehe um das "Gemeinwohl", denn "wir sind keine Individuen, die losgelöst voneinander leben. Sondern wir sind eine Gemeinschaft."

Kontrollen ab März

Fixiert wurde nun, dass es eine Eingangsphase bis Mitte März geben wird. Erst dann wird die Impfpflicht zum Kontrolldelikt. Wird jemand ertappt, der nicht geimpft ist, muss er ab diesem Zeitpunkt mit einer Anzeige rechnen. "Ab 16. März wird die Polizei im Rahmen von Kontrollen den Impfstatus erheben und anzeigen", heißt es aus dem Bundeskanzleramt. Der Strafrahmen liegt zwischen 600 und 3.600. Zwei Wochen nach Ausstellung der Strafverfügung kann man durch eine nachgeholte Impfung straffrei werden.

So wird gestraft

Die Impfpflicht wird in drei Phasen eingeführt. Ab Anfang Februar - in einer "Eingangsphase" bis 14. März - wird jeder Haushalt schriftlich über die Maßnahme informiert. Erst dann wird die Impfpflicht zum Kontrolldelikt, die Kontrollen erfolgen etwa im Straßenverkehr. Wird jemand ertappt, der nicht geimpft ist, muss er ab diesem Zeitpunkt mit einer Anzeige rechnen. Der Strafrahmen reicht von 600 Euro (im abgekürzten Verfahren) bis 3.600 Euro (im ordentlichen Verfahren).

Per Verordnung der Bundesregierung wird dann ein Erinnerungsstichtag festgelegt, ab dem ein Erinnerungsschreiben an alle ungeimpften Personen geschickt werden, das sie zur Impfung auffordert. Sollte es epidemiologisch notwendig sein, tritt dann die dritte Phase in Kraft. Dann kann und wird ab einem (per Verordnung der Bundesregierung festgelegten) Impfstichtag - mit der Zustimmung des Parlaments - auch zu automatisierten, flächendeckenden Strafen für ungeimpfte Personen kommen. "Die Impfung schützt, sie schützt uns und sie schützt auch unsere Mitmenschen", sagte Mückstein zu dem Vorhaben.

Impfpflicht erst ab 18

Gelten wird die Pflicht nun doch erst für Personen ab 18 Jahren (und nicht schon ab 14 Jahren). Ausnahmen sind für Schwangere oder auch Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, vorgesehen.

Beschlossen werden soll das Impfpflicht-Gesetz dann am Donnerstag kommender Woche im Nationalrat. Zuvor ist am Montag die Behandlung im Gesundheitsausschuss vorgesehen, dabei ist auch ein öffentliches Hearing mit Experten angesetzt. Für einen Beschluss braucht es nur eine einfache Mehrheit, über diese verfügen die Regierungsfraktionen ÖVP und Grüne sowohl im National- als auch im Bundesrat. Die Regierung war aber bemüht, eine breitere Zustimmung zu erhalten - und zwar über Einbindung von SPÖ und NEOS; die FPÖ lehnt die Impfpflicht ja komplett ab.



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