Regierung

Amtlich: Koalition stoppt Familiennachzug für mindestens 6 Monate

In der Ministerratssitzung am Mittwoch verabschiedet die Regierung die Verordnung zum Stopp des Familiennachzugs.

Anfang Juni endete die Begutachtungsfrist für den Stopp der Familienzusammenführung - am Mittwoch beschließt der Ministerrat die entsprechende Verordnung, sie blieb unverändert, wie das Innenministerium von Gerhard Karner (ÖVP) bestätigte. Österreich hat in den vergangenen Jahren zahlreiche Maßnahmen gesetzt, um eine konsequente, harte und gerechte Asylpolitik umzusetzen", sagt der Innenminister.  

Damit gilt der Stopp (ab Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt) für sechs Monate, es gibt aber eine Verlängerungsoption. In Aussicht genommen ist ein Stopp bis September 2026. Die neue Verordnung wird in den kommenden Tagen im Hauptausschuss des Nationalrates behandelt.  

Was bedeutet das?

Konkret ist vorgesehen, dass es für direkte Angehörige zwar weiter möglich sein wird, bei den Vertretungsbehörden im Ausland einen Antrag auf Einreise und dann einen auf Familienzusammenführung zu stellen. Doch wird die Behörde dann das Verfahren "hemmen". Die vorgeschriebene sechsmonatige Behandlungsfrist für die Anträge muss also nicht eingehalten werden.

Gibt es Ausnahmen?

Ausnahmen gibt es nur dann, wenn Kinder im Herkunftsstaat keine Bezugspersonen, also Betreuung haben. Oder nach Österreich gereiste Kinder und Jugendliche brauchen den im Heimatland befindlichen Elternteil unbedingt.

Womit begründet die Regierung den Stopp?

Vor allem mit der Zahl der seit 2015 aufgenommenen Flüchtlinge: "Im Zeitraum 2015 bis 2024 kam es zu 219.525 Schutzgewährungen, davon entfielen rund 41.330 auf Frauen, rund 95.450 auf Minderjährige und 6.665 auf unbegleitete minderjährige Fremde", heißt es in den Erläuterungen. Vor allem ist aber von einem Notstand die Rede: Das Bildungssystem (Kindergärten, Schule) sei überlastet, die Kriminalität insgesamt, aber auch in Schulen und Bildungseinrichtungen, sowie die Bereiche Hate-Crime und Antisemitismus habe zugenommen. Aber auch umfangreiche Daten zu sozialen Themen wie Arbeitslosigkeit und zur Sozialhilfe werden in der Begründung der Regierung für die Verordnung aufgezeigt. 

Jetzt kommt Quotensystem

Parallel wird an einem zukünftigen Quotensystem gearbeitet, das zu einem späteren Zeitpunkt einen kontrollierten und begrenzten Familiennachzug in vertretbarem Ausmaß ermöglichen soll. "Wir bleiben bei unserer Linie: Wir setzen auf Ordnung, Sicherheit und Fairness – gegenüber jenen, die Schutz brauchen, aber auch gegenüber der aufnehmenden Gesellschaft", so Karner.

Fehler im Artikel gefunden? Jetzt melden.
OE24 Logo
Es gibt neue Nachrichten