Das neue Glücksspielgesetz soll mehrere Lizenzen für Online-Glücksspiel vorsehen.
Darauf haben sich die Vertreter der Regierungsparteien bei den Verhandlungen geeinigt, ist aus Verhandlungskreisen zu vernehmen. Unklar ist, ob es eine bestimmte Anzahl von Lizenzen geben wird, oder die Vergabe einer Lizenz an die Erfüllung der Vorgaben geknüpft ist. Derzeit haben nur die Österreichischen Lotterien die Konzession, über ihre Plattform "win2day" Online-Glücksspiele anzubieten.
Von der Zulassung mehrerer Anbieter erhoffe man sich eine höhere Kanalisierungsrate - also einen höheren Anteil der Spieler auf offiziellen und damit reglementierten Plattformen. Der Branchenverband "Österreichische Vereinigung für Wetten und Glücksspiel" (OVWG) attestiert den Lotterien eine Kanalisierungsrate von 35 Prozent, die Lotterien geben sie hingegen mit 65 Prozent an. In anderen Ländern stieg die Kanalisierungsrate deutlich, in Dänemark etwa auf 90 Prozent, merkte die OVWG an.
Der Branchenverband umfasst jene Anbieter, die zwar über eine Lizenz eines EU-Staates verfügen, in Österreich jedoch unerlaubt ihr Online-Glücksspiel anbieten, aber hierzulande Steuern zahlen. Diese Unternehmen verwiesen bereits zuvor, dass mehrere lizenzierte Anbieter die Kanalisierungsrate erhöhen würden. Damit könne man verhindern, dass Spieler auf andere Plattformen ohne Spielerschutz mit Sitz in der Karibik oder in Russland ausweichen.
Bei den Verhandlungen um die Glücksspielreform verwies man auf einen fairen Wettbewerb und vor allem auf den Spielerschutz, der bei einer höheren Kanalisierungsrate leichter umzusetzen sei. Mit IP-und Payment-Blocking - also der Sperre von Online-Angeboten sowie der Verhinderung direkter Einzahlungen - sollen die Spieler zu den lizenzierten und dementsprechend kontrollierten Angebote gelockt werden.
Nur eine Konzession für Lotterien geplant
Für Lotterien wird es nach derzeitigem Stand der Verhandlungen wieder nur eine Konzession geben - mehrere Anbieter würden sich hier nicht rechnen. Zudem sei hier auch die Suchtgefahr kein ernstes Problem. Wie viele Casino-Konzessionen ausgeschrieben werden, ist hingegen noch offen. Einerseits würden sich nur wenige Standorte für die Betreiber wirklich rechnen, andererseits profitiere der Tourismus an einigen Standorten von den Spielstätten.
Was jedoch klar ist: Der ursprüngliche Zeitplan kann nicht mehr eingehalten werden. Ursprünglich sollte das neue Glücksspielgesetz Ende März auf dem Tisch liegen, damit es noch vor der Sommerpause des Parlaments beschlossen werden kann. Denn der Gesetzesentwurf muss zuvor nach Brüssel geschickt werden. Und erst nach einer Stillhaltefrist von 3 Monaten kann es beschlossen werden. Allerdings nehme man eine Verzögerung für ein besseres Gesetz durchaus in Kauf, hieß es weiters.