Integrationsministerin Claudia Plakolm (ÖVP) startet einen neuen Vorstoß für ein Kopftuchverbot - sie will damit auf die Kritik der VfGH eingehen, der das entsprechende Gesetz von Schwarz-Blau ja aufhob.
Das Kopftuchverbot für Mädchen steht auch im Koalitionsprogramm der Ampelregierung: "Zum Schutz vor Segregation und Unterdrückung von unmündigen minderjährigen Mädchen wird ein verfassungskonformes gesetzliches Kopftuchverbot erarbeitet", heißt es da.
Plakolm startete am Sonntag in der ORF-Pressestunde einen neuen Vorstoß. "8-jährige Mädchen dürfen nicht unter einem Kopftuch versteckt werden." Gegenüber oe24 legt die ÖVP-Politikerin nach: „Ein Kopftuch ist ein Symbol der Unterdrückung von Frauen. Es schränkt die Sichtbarkeit und Freiheit ein. Schauen wir uns doch an, wo Frauen verschleiert werden: Überall dort, wo der extreme Islam im Vormarsch ist.“

Da das Verbot der schwarz-blauen Koalition seinerzeit vom Verfassungsgerichtshof (VfGH) aufgehoben wurde, fordert Plakolm jetzt die FPÖ auf, einer Verfassungsbestimmung zuzustimmen.
Das wäre auch ihr bevorzugtes Modell. "Die FPÖ müsste dann Farbe bekennen".
Plakolm will aber trotzdem auf die Kritik des VfGH eingehen: Der VfGH habe bei der Aufhebung unter anderem argumentiert, dass es eine Einzelmaßnahme ist, das Kopftuchverbot, das alleine nicht genug Schutz bietet. Mit einem begleitenden Maßnahmenpaket kann argumentiert werden, dass die neue Sachlage und Bedenken des VfGH berücksichtigt worden sind, dazu gehören laut der ÖVP-Politikerin "strenge Maßnahmen gegen Sittenwächter", "verpflichtende Elterngespräche" sowie das Argument einer "Stärkung Mädchen".
Notfalls mit einfachem Gesetz
Sollten aber weder FPÖ noch Grüne eine Verfassungsmehrheit liefern, will es die Ministerin nochmals mit einem einfachen Gesetz versuchen. Hier könne man "stärker auf den Einzelfall abzielen und ein Stufenmodell bis hin zu einem Verbot einführen". So sollten etwa zunächst Schulpsychologen ein Gespräch mit dem Mädchen und den Eltern führen, auch die Kinder- und Jugendhilfe könnte bei Bedarf eingeschaltet werden. Man müsste also bei jedem einzelnen Fall ein Gutachten erstellen, dass das Kindeswohl nicht gefährdet ist.
„Wir müssen Mädchen ermutigen, ihren eigenen Weg zu gehen. In Österreich gilt die Gleichberechtigung von Mann und Frau und Mädchen stehen alle Möglichkeiten offen. Mädchen sollen in Österreich selbstbewusst, selbstbestimmt und sichtbar leben können“, so Integrationsministerin Claudia Plakolm.
Das Problem sei nicht zu vernachlässigen: „Wir reden hier von rund 12.000 Mädchen, die potenziell betroffen sind. Das ist eine gewaltige Zahl. Selbst wenn wir davon ausgehen, dass es wie bei den erwachsenen Frauen nur 30% tragen, sind es noch immer über 8.200 Mädchen. Mir geht es darum, ein Zeichen zu setzen, dass junge Mädchen in Österreich dieselben Chancen unserer freien Gesellschaft haben. Es geht mir um Kinderschutz, ein 8-jähriges Mädchen gehört einfach nicht unter ein Kopftuch“, so Plakolm.
Ein generelles Verbot von religiösen Symbolen in Schulen lehnt die ÖVP-Politikerin allerdings ab.