Am Montag präsentierte die Regierung erste Details zur "Sozialhilfe NEU".
Am Montag gab die Regierung den Startschuss für die Reform der Sozialhilfe. Konkret sollen drei zentrale Säulen umgesetzt werden.
- Eine bundesweit einheitliche Regelung der Sozialhilfe. Dadurch soll der derzeitige "Fleckerlteppich" abgelöst werden.
- Verpflichtende Integration "ab Tag 1": Deutsch, Arbeit und Werte sollen als Schwerpunkte gesetzt werden. Auch Sanktionen sollen während einer verpflichtenden "Integrationsphase" möglich sein.
- "Zukunftssicherung" für Kinder: Kinder sollen aus der Sozialhilfe herausgenommen werden und stattdessen mit einem eigenen Modell unterstützt werden.
Bei letzterem Punkt soll der Fokus vor allem auf der Stärkung von Sachleistungen liegen. Etwa durch eine verbesserte Gesundheitsversorgung, qualitative Elementarpädagogik sowie gesunden Mahlzeiten in Bildungseinrichtungen.
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1. Sozialhilfe-Gipfel am 25. September
Die "Sozialhilfe NEU" soll nun umgesetzt werden. Für den 25. September ist bereits eine Auftaktsitzung mit den Ländern und den Sozialsprechern der Regierungsparteien zur Vereinheitlichung anberaumt.
"Besonders wichtig ist mir, dass wir Kindern aus der Armut helfen", so Sozialministerin Korinna Schumann laut einer Medien-Info. NEOS-Klubchef Yannick Shetty erklärte: "Sozialhilfe darf weder die falschen Anreize setzen, Leistung bestrafen oder gar Integration verhindern". Daher sei es wichtig, die Sozialhilfe zu vereinheitlichen und treffsicher zu gestalten.
Anrechnung von Familienleistungen auf Sozialhilfe ist verfassungskonform
„Jeder von Ihnen kennt das Beispiel der syrischen Familie mit 11 Kindern, die € 9.000 bekommen, konkret € 6.000 Sozialleistungen und € 3.000 Familienleistungen", so Integrationsministerin Claudia Plakolm (ÖVP). Diese Beispiele würden zeigen, dass das System aus den Fugen gelaufen sei. Und: "Im Regierungsprogramm haben wir daher den Punkt festgehalten, dass die verfassungskonforme Anrechnung von Familienleistungen auf die Sozialhilfe geprüft wird. Und das haben wir getan: Laut Verfassungsdienst ist eine verfassungskonforme Anrechnung von Familienleistungen möglich."
Wie das dann konkret aussehe, müsse noch verhandelt werden. "Mit Sozialleistungen sind und sollen bereits alle Kosten für Kinder abgedeckt sein. Daher ist es aus unserer Sicht nicht notwendig, noch € 3.000 oben drauf zu legen“, so die ÖVP-Ministerin.