Möglich, dass nun die erst seit 2013 geltende Regelung für Sex-Täter fällt.
Nach einem neuen Gesetz dürfen Sex-Täter erst mit einer Fußfessel in Freiheit, wenn sie die Hälfte ihrer Strafe abgesessen haben. Doch diese Verschärfung steht jetzt auf der Kippe.
„Ich fürchte, dass das Gesetz kippt, aber Opfer müssen geschützt werden.“ Sabine K., die Frau deren Vergewaltiger keinen Tag in Haft musste, sondern die Fußfessel bekam, ist in Sorge. Am Donnerstag verhandelte der Verfassungsgerichtshof nämlich eben jenes Gesetz, das nach ihrem Martyrium solche Skandale verhindern sollte – und es sieht so aus, als ob der Paragraf aufgehoben wird.
Denn die Höchstrichter ließen bei der Verhandlung durchklingen, dass die Regelung dem Gleichheitsgrundsatz verletzt, weil nicht alle Sexualdelikte von dieser Verschärfung betroffen sind.
Damit könnten Vergewaltiger weiterhin sofort eine Fußfessel beantragen. Und würden diese wohl auch erhalten.
Ein Urteil wird spätestens im Sommer erwartet.
Opfer: "Es muss einen echten Schutz geben"
ÖSTERREICH: Die Verfassungsrichter könnten das Fußfessel-Gesetz kippen?
Sabine K.: Dann muss ein Gesetz her für echten Schutz.
ÖSTERREICH: Was erwarten Sie sich dann vom Gesetzgeber?
Sabine: Höhere Strafrahmen. Wenn ein Opfer zwei Jahre Zeit hätte, bevor ein Vergewaltiger rauskommt, hätte es Zeit es zu verarbeiten.