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Rückgabegesetz neu noch vor dem Sommer

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Kulturministerin Claudia Schmied und der Vorsitzende des Restitutionsbeirates, Clemens Jabloner, präsentierten geplante Maßnahmen zur Verbesserung der Restitution des Bundes.

"Ich möchte das Kunstgüterrückgabegesetz novellieren. Mein großes Ziel ist es, diese Novelle noch vor dem Sommer zu beschließen. Ich bin sehr hoffnungsfroh, dass uns das gelingt." Kulturministerin Claudia Schmied (S) stellte gemeinsam mit Clemens Jabloner, dem Vorsitzenden des Restitutionsbeirates, Details zu den geplanten Veränderungen vor:

  • Künftig soll etwa nicht mehr explizit von "Kunstgegenständen", sondern von "beweglichen Gegenständen" die Rede sein, um etwa auch Objekte des Technischen und des Naturhistorischen Museums einbeziehen zu können.
  • Weiters werde es sich nicht nur auf "Bundesmuseen und Sammlungen", sondern auf das "Bundesvermögen" beziehen. Dieser Passus bedeute jedoch noch keine Einbeziehung der Stiftung Leopold.
  • Künftig soll der Anspruchszeitraum nicht wie bisher 1938 bis 1945, sondern die Zeit von 1933 bis 1945 umfassen, auch Güter, die bereits Gegenstand eines formellen Rückstellungsverfahrens waren, sind künftig miteinbezogen.
  • Ebenso sollen Gegenstände, die nicht in Österreich, sondern im Einflussgebiet des Dritten Reiches enteignet wurden, künftig restituiert werden.
  • Die Funktionsperioden der Mitglieder des Restitutionsbeirates sollen von einem Jahr auf drei Jahre verlängert werden. Die Kommission für Provenienzforschung soll Teilrechtsfähigkeit erhalten, um die arbeitsrechtliche Situation der Mitarbeiter zu verbessern, der Kontakt zwischen Beirat und Provenienzforschung wird intensiviert.

Kunstwerke der Stiftung Leopold
Eine Regelung für umstrittene Kunstwerke aus der Stiftung Leopold wird erst erarbeitet, als erster Schritt soll die Stiftung in die Provenienzforschung des Bundes miteinbezogen werden. Die Debatte der letzten Wochen habe der Stiftung und der Republik Österreich geschadet. Bis Ende April sollen am Leopold Museum zwei vom Bund bezahlte Restitutionsforscher ihre Arbeit aufnehmen.

Eine Arbeitsgruppe zur Prüfung der möglichen rechtlichen Einbeziehung der Stiftung Leopold in das Kunstrückgabegesetz hat in der Osterwoche die Arbeit aufgenommen und soll vor dem Sommer Vorschläge vorlegen.

Diese werden jedoch noch nicht in die jetzige Novelle eingearbeitet, da man diese durch die komplizierte Leopold-Materie nicht bremsen will: "Das sind zwei voneinander getrennt zu sehende Schritte", sagte die Kulturministerin. Sie gehe aber davon aus, dass es - falls notwendig - sehr wohl möglich sei, in einem nächsten Schritt das Gesetz neuerlich zu ändern:

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