FPK-Chef rudert zurück

Scheuch relativiert "Nein" zu Rücktritt

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Der FPK-Chef will nun warten, ob das Urteil bestätigt wird oder nicht.

Der Druck auf den Kärntner FPK-Obmann Uwe Scheuch ist am Montag noch stärker geworden. Nach einem "Gegenangriff" des in erster Instanz wegen Korruption verurteilten Landeshauptmannstellvertreters im ORF-Morgenjournal gegen Bundespräsident Heinz Fischer und Nationalratspräsidentin Barbara Prammer (S) hagelte es Kritik und weitere Rücktrittsaufforderungen von Rot, Schwarz und Grün. Bei einer Pressekonferenz am Vormittag schwächte Scheuch seine Ankündigung, auch bei rechtskräftiger Verurteilung im Amt bleiben zu wollen, wieder deutlich ab. Indes gewinnt die Debatte über Prammers Vorschlag, schärfere Regelungen für den Amtsverlust von Politikern zu schaffen, an Fahrt.

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Scheuch hatte in der Früh "gedroht", Fischer und Prammer müssten "aufpassen", in Richtung Fischer, dass diesen nicht die FPÖ zum Rücktritt auffordere, an Prammer in Zusammenhang mit den Ermittlungen der Justiz gegen Bundeskanzler Werner Faymann (S). Zudem schloss Scheuch einen Rücktritt auch dann aus, wenn das Oberlandesgericht Graz den Schuldspruch bestätigen sollte: "Selbst dann ist es ganz klar in einem Rahmen, der einen Rücktritt nicht vorsieht. Dafür gibt es gesetzliche Regelungen."

Bedingte Haft, Geldstrafe
Der FPK-Politiker war vergangenen Freitag zu sieben Monaten bedingter Haft und 150.000 Euro Geldstrafe verurteilt worden, ein automatischer Amtsverlust tritt aber erst ab einer unbedingten Haftstrafe von zwölf Monaten ein. Bei bedingten Verurteilungen gibt es überhaupt keine Konsequenzen. Am Vormittag schwächte Scheuch vor Journalisten dann ab, über Konsequenzen werde beraten, wenn der rechtskräftige Urteilsspruch vorliege. FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache hat sich bisher nicht zu der Causa geäußert.

Die derzeitige Regelung ändern will die Parlamentspräsidentin. Prammer hatte am Wochenende dafür plädiert, die Grenze für einen automatischen Amtsverlust zu verschärfen. Sie kann sich vorstellen, diese Grenze bei unbedingten Strafen ganz abzuschaffen und bei bedingten Verurteilungen eine Grenze für einen automatischen Amtsverlust einzuführen. Aus den Parlamentsklubs gab es für diesen Vorstoß am Montag viele positive Signale. Im SPÖ-Klub hält man die Idee für "überlegenswert" und sei jederzeit bereit, in Gespräche mit den anderen Parteien zu treten. ÖVP-Klubobmann Karlheinz Kopf ließ ausrichten, dass man für eine deutliche Verschärfung der gesetzlichen und strafrechtlichen Bestimmungen sei und sehr gerne darüber eine Diskussion führe.

Die Grünen sehen die Causa ähnlich, ihr Justizsprecher Albert Steinhauser kann sich einen schnelleren Amtsverlust vor allem bei Delikten im Zusammenhang mit der politischen Tätigkeit vorstellen, etwa bei Korruption und Amtsmissbrauch.  BZÖ-Chef Josef Bucher lud Prammer gleich zu Gesprächen ein und das "so schnell wie möglich". Und FPÖ-Generalsekretär Herbert Kickl meinte: "Man kann über alles reden." Er warf der SPÖ allerdings vor, sie komme erst jetzt mit solchen Vorschlägen, wo ein Freiheitlicher betroffen sei, bisher habe es keine derartigen Initiativen gegeben.

Auch Staatsanwaltschaft will berufen
Nach dem Verteidiger des Kärntner FPK-Obmanns Uwe Scheuch hat nun auch die Staatsanwaltschaft gegen das erstinstanzliche Urteil vom vergangenen Freitag berufen. Wie Oberstaatsanwältin Eva Habicher am Montag erklärte, habe man bereits Berufung eingelegt. Scheuch war am Freitag von Richterin Michaela Sanin wegen Geschenkannahme durch einen Amtsträger zu sieben Monaten bedingter Haft und 150.000 Euro Geldstrafe verurteilt worden.

Für die Richterin stand die Schuld des Angeklagten "zweifelsfrei" fest. Sie bezog sich direkt auf Scheuchs eigene Angaben. Im auf Tonband aufgezeichneten Gespräch mit dem Mittelsmann eines russischen Investors hatte dieser gesagt, dass er auch für die Zukunft der Partei profitieren wolle - in Form einer Spende in der Höhe von fünf bis zehn Prozent der Investition. Dafür habe Scheuch in Aussicht gestellt, seine Meinung in der Landesregierung kundzutun, so die Richterin. Das Beweisverfahren hatte gezeigt, dass der Finanzreferent bei Projektförderungen den Regierungskollegen den Beschluss zur Stellungnahme vorlege. Diese Stellungnahme sei das Amtsgeschäft, bei dem Scheuch seine Fürsprache angeboten habe, sagte Sanin in ihrer Urteilsbegründung. Vom Vorwurf, der FPK-Chef habe gegen eine Spende die Vermittlung der österreichischen Staatsbürgerschaft in Aussicht gestellt, sozusagen als "Part of the game", wurde Scheuch allerdings freigesprochen.

Die Anklagebehörde zeigte sich mit dem Richterspruch ebenso wenig zufrieden wie Scheuchs Verteidiger Dieter Böhmdorfer. Letzterer hatte noch im Gerichtssaal Berufung angekündigt, Staatsanwalt Eberhard Pieber hatte da noch geschwiegen. Inzwischen wurde aber die Berufung auch von der Anklagebehörde eingebracht, die Causa geht nun neuerlich ans Oberlandesgericht Graz, das die erste Verurteilung Scheuchs - damals zu 18 Monaten Haft, sechs davon bedingt - wegen eines Formfehlers aufgehoben und ans Erstgericht zurückverwiesen hatte. Wann das OLG Graz das jetzige Verfahren behandeln wird, steht noch nicht fest

Sieben Monate bedingt für Uwe Scheuch

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