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Bildungsreform

Schule neu: Aus für 50-Minuten-Stunde

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Schulen entscheiden selbst über zeitliche Einteilung der Unterrichtseinheiten.

Die Klassen- und Gruppengrößen wie auch die Dauer der Unterrichtseinheiten sollen im Zuge der Bildungsreform in die Autonomie der Schulen übertragen werden. Das sehen die am Dienstag präsentierten Eckpunkte zum sogenannten "Autonomiepaket" vor. Zentrale Verwaltungseinheiten sollen "Schulcluster" werden, zu denen sich bis zu acht Schulen zusammenschließen können.

Schulen entscheiden über Klassengröße
Derzeit gibt es gesetzlich vorgegebene Klassenschülerhöchstzahlen - diese betragen etwa in der Volksschule und Neuen Mittelschule 25 Kinder - und Teilungsziffern für bestimmte Fächer. Diese sollen nun fallen und nur mehr als eine Art Verrechnungsgröße erhalten bleiben. Demnach erhalten die Schulen ihre Ressourcen weiter nach diesen Maßgrößen - wie sie aber eingesetzt werden, entscheiden die Schulen bzw. die Cluster selbst.

Die Klassen selbst bleiben bestehen. Künftig soll es aber möglich sein, an einem Tag oder in einem Fach etwa eine Art Vorlesung für eine große Zahl an Schülern anzusetzen und an einem anderen Tag in Kleingruppen zu arbeiten. So sollen Förderangebote für stärkere und schwächere Schüler sowie fächerübergreifende Projekte ermöglicht werden. Die Entscheidung über die Art der Gruppenbildung liegt bei der Schulleitung bzw. der Clusterleitung. Die Schulpartner müssen darüber informiert werden.

Aus für 50-Minuten-Stunde
Gleichzeitig soll in der Praxis die 50-Minuten-Stunde fallen und nur als Berechnungsgröße für die Personalbewirtschaftung und Ressourcenzuteilung bleiben, also etwa für das Dienstrecht der Lehrer. Die Schulen sollen dann selbst entscheiden, wie die Unterrichtseinheiten zeitlich zusammengefasst werden. Dazu braucht es allerdings die Zustimmung des Dienststellenausschusses, also der Personalvertretung an der Schule.

Schulen schließen sich zu "Schulcluster" zusammen
Nach dem Wunsch von Bildungsministerin Sonja Hammerschmid (SPÖ) und Staatssekretär Harald Mahrer (ÖVP) sollen sich bis zu acht benachbarte Schulen außerdem zu "Schulclustern" zusammenschließen können. An der Spitze dieser Cluster soll ein "Schulclusterleiter" stehen, der für die strategische Schulentwicklung und deren Umsetzung, die Personalentwicklung sowie den Aufbau seines Führungsteams zuständig ist. An den anderen Cluster-Standorten gäbe es eine pädagogische Leitung (den bisherigen Direktor) mit reduzierter Leitungsfunktion. Der jeweilige Schulclusterleiter erhält an seinem Standort ein Sekretariat.

Cluster sollen in der Region eine bis drei Gemeinden umfassen und entweder aus Pflichtschulen (v.a. Volksschulen und Neue Mittelschulen) oder Bundesschulen (AHS, BMHS) bestehen, wobei aufgrund ihrer Größe ein Bundesschulcluster wesentlich weniger Schulen umfassen würde. In einem zweiten Schritt soll anschließend auch ein übergreifender Zusammenschluss zu einem "Bildungscampus" (Stadt) oder einer Bildungsregion (Land) möglich sein, wo auch Bundes- mit Pflichtschulen sowie auch mit Kindergärten kooperieren können.

Die Entscheidung über die Zusammenschlüsse zu Clustern sollen die jeweiligen Schulerhalter mit Unterstützung der Schulbehörden in den Ländern treffen - im Pflichtschulbereich sind das etwa die Gemeinden.

Mehr Kompetenz Schulen
Die Kompetenzen bei der Einstellung von Lehrern werden geteilt: Wenn es mehrere Bewerber für eine offene Stelle gibt, entscheidet der Clusterleiter bzw. bei Schulen, die in keinem Cluster sind, der Direktor über die Auswahl. Die formalen Kompetenzen wie die Prüfung der Formalerfordernisse oder der Abschluss des Dienstvertrags bleiben bei den Schulbehörden.

Vereinheitlicht wird das Verfahren zur Bestellung der Schul- bzw. Clusterleiter: Deren Ausschreibung erfolgt durch die Schulbehörden des Landes und enthält ein Anforderungsprofil, das etwa eine fünfjährige Berufserfahrung als Lehrer und die Absolvierung des ersten Teils eines neu entwickelten Hochschullehrgangs umfasst. Die Eignung der Kandidaten soll durch eine Begutachtungskommission beurteilt werden, die Leiter werden dann vorerst auf fünf Jahre bestellt und erst anschließend auf unbestimmte Zeit.

Änderungen sind auch bei der Lehrer-Fortbildung geplant. Derzeit erfolgt 85 Prozent angebotsorientiert - Lehrer bewerben sich um eine Teilnahme an Veranstaltungen an den Pädagogischen Hochschulen (PH), die wiederum von Direktor und Schulaufsicht genehmigt werden müssen. Künftig sollen die Clusterleiter den Fortbildungsbedarf an der Schule definieren und sich anschließend an PH oder Unis wenden, die wiederum ein Angebot für die Schule zusammenstellen.

 

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