Befangenheitsvorwurf gegen Staatsanwalt Sackmann - Ganze Constantia Privatbank-Firmenkonstruktion nur "Schein" - Staatsanwalt: "Schaden bleibt Schaden"
Am heutigen siebenten Verhandlungstag im Immofinanz-Prozess hat der Anwalt des angeklagten Ex-Immofinanz-Aufsichtsratspräsidenten Helmut Schwager den Staatsanwalt ins Visier genommen. Schwagers Anwalt Georg Zanger hielt zu Beginn der Verhandlung eine längere Rede und beantragte schließlich, Staatsanwalt Volkert Sackmann wegen Befangenheit abzulehnen. Der Staatsanwalt wies die Vorwürfe zurück und blieb beim Anklagevorwurf: "Schaden bleibt Schaden".
Die Anklage wirft Schwager, Karl Petrikovics und Norbert Gertner vor, sie hätten durch geheimgehaltene Aktientransaktionen Untreue begangen. Insgesamt geht es um einen Gewinn für die drei Angeklagten von rund 20 Millionen Euro. Da die drei Angeklagten innerhalb der Constantia Privatbank (CPB) und der Immofinanz/Immoeast Führungspositionen hatten, und diese ausgenutzt hätten zum Nachteil der Gesellschaften, wird ihnen auch die Bildung einer kriminellen Vereinigung vorgeworfen. Petrikovics und Schwager weisen die Vorwürfe zurück, Gertners Verfahren ist wegen dessen Erkrankung ausgeschieden.
Als Zanger in seinem Vortrag immer lauter wurde, wurde er von Richterin Claudia Moravec-Loidolt ermahnt: "Bissi leiser, jetzt wird's schon sehr laut". Zanger warf dem Staatsanwalt vor, er habe für die Angeklagten entlastende Beweise dem Gericht vorgehalten. Der Staatsanwalt verstoße damit gegen das Objektivitätsgebot und verhindere ein faires Verfahren, ritt er schwere Vorwürfe gegen den Anklagevertreter.
Zanger behauptete, dass die Konstruktion der Constantia Privatbank (CPB) mit den zahlreichen 19-Prozent-Tochtergesellschaften nur eine Scheinkonstruktion war. "Tatsächlich wurden auf Wunsch der Familie Turnauer alle Eigentumsanteile über die Stiftungen bei der Familie Turnauer gehalten". Die 19-Prozent-Töchter der CPB, die sogenannten "Leintuchgesellschaften", hätten also voll in die Bank konsolidiert werden müssen, also in deren Bilanz voll aufgenommen. Das wurden sie aber nicht, weil sie nur 19-Prozent-Beteiligungen waren. Mit dieser Konstruktion habe sich die Familie Turnauer die Erhöhung des Kapitals in der Bank um mindestens 450 Millionen Schilling erspart.
Laut Schwagers Anwalt habe daher "die Transferierung von Geldbeträgen innerhalb des Gesamtkonzerns zu keiner Veränderung der Vermögenslage des Konzerns und insbesondere auch zu keinem Schaden geführt", weswegen die Angeklagten keine Untreue begangen hätten. Der Staatsanwalt habe einen Zwischenbericht des Bundeskriminalamts (BKA), der seine (Zangers) Angaben über das Firmenkonstrukt der Bank stütze, dem Gericht vorenthalten, klagte der Anwalt.
Staatsanwalt Sackmann konterte umgehend: "Schaden bleibt Schaden". Eine Verschiebung des Schadens in die Bank ändere nichts am Verlust. "Die Verteidigung will hier einen Staatsanwalt loswerden, der das System durchschaut hat, der unliebsam ist, der genau dort hin drückt wo's weh tut". Der Staatsanwalt erinnerte daran, dass der Hauptangeklagte Karl Petrikovics in seiner ersten Einvernahme seine Scheinrechnung noch verteidigt hatte und behauptet habe, er habe konkrete Leistungen dafür erbracht. Später habe er eingestanden, dass dies nicht so gewesen sei.
Zanger beantragte die Ladung weiterer Zeugen. Phillip Göd und Christoph Kraus sollten geladen werden, um seine Angaben zu untermauern und zu beweisen, dass es eine wirtschaftliche Einheit zwischen der Constantia Privatbank und sämtlichen Leintuchgesellschaften gegeben habe.
Auch der Anwalt des Hauptangeklagten Karl Petrikovics nahm den Staatsanwalt ebenfalls ins Visier. Da die inkriminierten Aktiengeschäfte innerhalb eines wirtschaftlichen Systems erfolgt seien, handle es sich nicht um Untreue, behauptete Anwalt Otto Dietrich. Der Staatsanwalt habe in seiner Anklage bei einer Aktientransaktion zudem einmal "Stück" statt "Euro" geschrieben. Dadurch sei ihm ein "Rechenfehler" unterlaufen.
Schließlich bekam auch der Gerichtssachverständige Gerhard Altenberger vom Schwager-Anwalt etwas ab: Der Sachverständige agiere für die Anklage, daher beantragte Anwalt Zanger die Privatgutachten von Sachverständigen zu verlesen. Unter anderem hatte der Gutachter Thomas Keppert eine Expertise verfasst. Altenberger konterte darauf nicht.