Traiskirchen

Slowakei soll 500 Asylwerber versorgen

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Ein Abkommen mit dem Nachbarland soll das Lager entlasten.

Noch bevor die EU-Innenminister am Donnerstag in Luxemburg über die Verteilung von Flüchtlingen diskutieren, haben Österreich und die Slowakei eine erste bilaterale Lösung gefunden. Das Nachbarland soll 500 Migranten aus dem überfüllten Zentrum in Traiskirchen versorgen, wie Hermann Muhr, Sprecher von Innenministerin Johanna Mikl-Leitner (ÖVP), der APA mitteilte.

Längere Gespräche
Gespräche über eine solche Kooperation habe es schon länger gegeben, bei einem Telefonat mit dem slowakischen Amtskollegen Robert Kalinak am Mittwochabend sei diese dann fixiert worden. Details dazu wollen die beiden Minister in Luxemburg - nach einem erneuten "Abstimmungsgespräch" bekanntgeben. Der Vertrag soll in den nächsten Tagen unterzeichnet werden, so Muhr. Fest steht, dass es sich bei der Zusammenarbeit aber nur um die Betreuung der Migranten handelt - die Asylverfahren werden weiterhin von den österreichischen Behörden geführt.

Wer die Kosten für die Unterbringung der Flüchtlinge - etwa 30 Kilometer von der österreichisch-slowakischen Grenze entfernt - trägt, ist noch nicht geklärt. Darüber wolle man sich morgen noch unterhalten. Jedenfalls würden keine Zusatzkosten anfallen. "Es geht lediglich um Betreuungskosten, und die werden auf jeden Fall nicht höher sein als in Österreich", betonte der Sprecher der Ministerin.

Umsiedelung
Noch im Juli sollen 50, im August 200 sowie im September 250 Asylwerber umgesiedelt werden. Geht es nach dem österreichischen Innenministerium, soll dieses Pilotprojekt auf zwei Jahre ausgedehnt werden. "Wenn die EU es nicht schafft rasch eine nachhaltig faire, fixe Quote zu fixieren, dann müssen wir bilateral aufs Tempo drücken und Schritte in diese Richtung setzen. Das ist ein kleiner Schritt, aber ein starkes Signal der Solidarität", hielt Mikl-Leitner fest.

Gegenleistungen erhält die Slowakei Muhr zufolge keine. Das Verständnis in den Nachbarländern für die Flüchtlingsproblematik sei einfach gestiegen, erklärte er. Bei den Personen, die umgesiedelt werden sollen, handelt es sich jedenfalls nicht zwangsläufig um sogenannte "Dublin II"-Fälle, also jene Personen, für deren Verfahren ohnehin ein anderes europäisches Land (das Land, in dem der Betroffene erstmals registriert wurde) zuständig wäre.

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