Fallbeispiel

So holen Sie sich ihren Familien-Bonus

marek
© Lisi Niesner

ÖSTERREICH zeigt, was bei der Absetzbarkeit von Kinderbetreuung zu beachten ist: Qualifikation und Arbeitsverhältnis der Betreuungspersonen.

OE24 auf Google bevorzugen

Im nächsten Jahr kommen Familien in den Genuss eines ganz besonderen Steuerzuckerls: Mit der Arbeitnehmerveranlagung für 2009 sind Betreuungskosten von bis zu 2.300 Euro pro Kind absetzbar. Pro Jahr sind dafür 167 Millionen Euro budgetiert. Lesen Sie hier mehr dazu.

Kinder bis zehn
"Besonders stolz bin ich, dass das neue Gesetz für alle Kinder bis zum 10. Lebensjahr gilt“, sagte Familienstaatssekretärin Christine Marek (ÖVP) am Freitag. "Ursprünglich war ja geplant, dass die Absetzbarkeit nur bis sechs Jahre gilt.“ Kosten für Kinder, die ihren 10. Geburtstag feiern, sind künftig für das betreffende ganze Jahr absetzbar. Geltend machen kann die Betreuungskosten nur, wer Lohn- oder Einkommenssteuer zahlt. Je höher die Steuerklasse, desto mehr kann abgesetzt werden.

Nicht absetzbar sind Verpflegung und Ausbildung – wie bei ganztägigen Schulen oder Nächtigungen, etwa in Ferienlagern. Eine Rechnung muss diese Posten gesondert ausweisen. Grundsätzlich müssen darauf folgende Informationen stehen: Name und Sozialversicherung des Kindes, Zeitraum der Betreuung, Name und Anschrift der Einrichtung. Bei privaten Trägern ist ein Hinweis auf die Bewilligung nötig, bei Einzelpersonen Name, Anschrift, Sozialversicherungsnummer und ein Ausbildungsnachweis.

Qualifikation
Als Errungenschaft sieht Marek auch, dass sowohl institutionelle Betreuung – wie Kindergärten oder Horte – vom Erlass erfasst sind, als auch Ferienlager, Babysitter oder sogar die eigene Oma. Sie alle müssen „pädagogisch qualifiziert“ sein. Mindestvoraussetzung ist aber nur ein achtstündiger Babysitter-Kurs. „So sind auch Ferien oder Abendbetreuung erfasst“, sagt Marek. Die Gefahr, dass die Großmutter Rechnungen nur zum Steuersparen für die Eltern ausstellt, hält sie für gering. Denn auch die Oma müsste dies ja versteuern.

Arbeitsverhältnis
Babysitter müssen mindestens 16 Jahre alt sein. Neben der klassischen Anstellung sind auch Werkverträge, sowie die Abrechnung über Dienstleistungsschecks möglich.

Fehler im Artikel gefunden?Jetzt melden