oe24-Bericht hat für Wirbel gesorgt. Jetzt treten die Grünen an die Ampel-Koalition heran. Weiter scharfe Kritik des RH an geplanter Neuregelung.
Der Bericht von oe24 hat viel Staub aufgewirbelt: Mitarbeiter in Ministerbüros dürfen laut einer geplanten Gesetzesnovelle bei Social-Media-Accounts von Regierungsmitgliedern tätig werden. Dass diese Regelung rückwirkend gelten soll und damit auch laufende Verfahren ÖVP, NEOS und Grüne betreffend beeinflussen würde - es geht um mehr als 200.000 Euro an Strafen für ÖVP, Neos und Grüne - hat in den vergangenen Tagen für einige Aufregung auch beim Rechnungshof gesorgt. Nunmehr sind die Grünen von diesem Passus abgerückt und an die Regierungsparteien mit einem Änderungswunsch herangetreten.
Maurer möchte "Strafen nicht rückwirkend abschaffen"
Die geschäftsführende Klubobfrau Sigrid Maurer meinte in einem Statement gegenüber Journalisten, es sei der Eindruck entstanden, dass auch die vom Unabhängigen Parteien-Transparenz-Senat (UPTS) verhängten Bußgelder vermieden werden sollen. Dies sei für die Grünen aber ein absolut irrelevanter Punkt. Man sei überzeugt, das anhängige Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht zu gewinnen. Dementsprechend solle die Rückwirkung für die bereits laufenden Verfahren aus dem Gesetzestext gestrichen werden.
Von der ÖVP kam dazu eine zurückhaltende Reaktion. Es sei dringend notwendig gewesen, die Grauzone in Bezug auf die Social-Media-Auftritte der Bundesregierung, der Landesregierungen und der Parlamentsklubs praktikabel und eindeutig zu lösen. Dazu habe es seit Längerem Gespräche zwischen den Koalitionsparteien und den Grünen gegeben, wie so eine Lösung aussehen könnte. Das Ergebnis sei bereits im Verfassungsausschuss behandelt worden.
Scharfe Kritik des Rechnungshofs
Unzufrieden äußert sich der Rechnungshof. Die vorgeschlagene Regelung würde weiterhin zu einer Vermischung der Sphären von Regierungs- und Parteiarbeit führen, was speziell in Wahlkampf-Zeiten problematisch sei. Es würden Sachverhalte legitimiert, die den Tatbestand unzulässiger Spenden erfüllten. Parteispenden würden so zu einer zulässigen Parteienförderung transformiert. Dass das ganze auch noch rückwirkend gelten soll, sieht der Rechnungshof "sehr kritisch".
Beschlossen werden soll die Novelle kommende Woche im Nationalrat. Bis dahin sind durchaus noch Änderungen möglich.
Mit einer Änderung des Parteiengesetzes soll die Mitarbeit von Beschäftigten in Ministerbüros auf Bundes- und auf Landesebene künftig unter bestimmten Bedingungen gesetzlich erlaubt werden. Voraussetzung dafür ist, dass sich die Beiträge eindeutig von parteipolitischen Inhalten dieser Accounts abgrenzen - also auf die Regierungsarbeit und Regierungskommunikation beschränken - und explizit gekennzeichnet werden. Das gleiche soll sinngemäß auch für die Social-Media-Accounts von Klubobleuten und Abgeordneten gelten. Damit soll ein entsprechender Einsatz nicht mehr als Spende gewertet werden, wodurch es zu keinen Strafen mehr käme.