Der Rat der Medizin-Uni Innsbruck hat Clemens Sorg mit sofortiger Wirkung einstimmig abberufen.
Der Rektor der Medizinischen Fakultät Innsbruck Univ.-Prof. Clemens Sorg ist nach einer Sitzung des Universitätsrats mit sofortiger Wirkung abberufen worden. Am 7. Juli habe man diesen Schritt erstmals erwägt. "Seither haben sich die Vorwürfe erhärtet, und die Vertrauensbasis ist schlechter geworden", so die Vorsitzende des Unirats, Univ.-Prof. Gabriele Fischer. Die Entscheidung sei "einhellig" und "ohne Gegenstimme" gefallen, zu etwaigen Enthaltungen machte sie keine Angaben.
Ansehen beschädigt
Zum einen würden die Berichte der
Wirtschaftsprüfer inzwischen vorliegen. "Zum anderen ist durch die mediale
Berichterstattung nicht nur das Ansehen der medizinischen Universität
Innsbruck in Mitleidenschaft gezogen worden, sondern der
Wissenschaftsstandort Österreich gesamt und seine Universitäten", meinte
Fischer. Das Schreiben, das Sorg an ausländische Wissenschaftler verteilt
habe, sei eine konfirmative Bestätigung der öffentlichen Herabwürdigung des
Aufsichtsrats der Universität gewesen.
Pflicht schwer verletzt
Die Nachfolge ist klar geregelt, Sorg
wird durch den Vizerektor vertreten. Die Abberufung des Rektors steht laut
Fischer in keinem Zusammenhang mit den Vorwürfen der Agentur für Gesundheit
und Ernährung gegen die Urologie der Klinik Innsbruck. "Was dort passierte,
war offensichtlich wissenschaftlicher Betrug, das hat die Behörde
ermittelt", versichert sie. Begründet wird die Absetzung vielmehr mit
"schweren Pflichtverletzungen".
Der Universitätsrat habe Sorg wiederholt auf Fehler in Amtsführung und Führungsstil hingewiesen und um seine Zusammenarbeit bei der Behebung dieser Mängel ersucht. Trotz "Uneinsichtigkeit und fehlender Kooperationsbereitschaft" habe der Rat einen Vorschlag zur einvernehmlichen Beendigung des Dienstverhältnisses ausgearbeitet.
Auskunftspflicht, Amtsgeheimnis
"Die Ablehnung der Konditionen zu
einer gütlichen Trennung und jüngste ungerechtfertigte öffentliche Angriffe
Rektor Sorgs gegen sein Gastland, seine Universität und seinen
Universitätsrat, vorliegende Abschlussberichte der durchgeführten
Sonderprüfungen in der Finanzgebarung sowie weitere schwere
Pflichtverletzungen (Verletzungen von Auskunftspflichten und
Vorlagepflichten sowie Verletzungen des Amtsgeheimnisses und des
Datenschutzes) haben die Abberufung des Rektors notwendig gemacht", fasst
Fischer zusammen.