Bis 9.000 Euro

Sozialhilfe: FPÖ NÖ teilt gegen Wien aus – "Absurd hohe Beträge"

Eine bundeseinheitliche Lösung bei der Reform der Sozialhilfe müsse sich am NÖ Sozialhilfe-Ausführungsgesetz (NÖ SAG) orientieren.

Diese Forderung haben am Sonntag Niederösterreichs LH-Stellvertreter Udo Landbauer und Landesrat Martin Antauer (beide FPÖ) erhoben. Im Bundesland gebe es "sehr restriktive Regeln", die sicherstellen würden, "dass diese finanzielle Hilfestellung nicht als soziale Hängematte ausgenützt werden kann".

"Die zerstrittenen Systemparteien müssen sich mal einig werden, was sie überhaupt wollen und wie die bundeseinheitliche Lösung ab 2027 aussehen soll", sagte der Landesvize und freiheitliche Landesparteiobmann. Das niederösterreichische Modell müsse als Vorbild dienen, betonten er und Antauer unisono. "Die Sozialhilfe muss an die österreichische Staatsbürgerschaft gekoppelt werden", bekräftigten sie zudem.

Nicht zuletzt verwiesen die beiden Freiheitlichen darauf, dass nun die Steiermark unter blauer Landesführung das Sozialhilfe-Ausführungsgesetz nachschärfen wolle und werde. Wo die FPÖ am Ruder sitze, werde Politik "nicht für Zuwanderer ins Sozialsystem" gemacht. Ein Blick in die rote Bundeshauptstadt mit all ihren absurden Auswüchsen bei der Sozialhilfe zeige den umgekehrten Fall.

"Absurd hohe Beträge" in Wien

Somit sei es kein Zufall, dass mehr als 70 Prozent der Sozialhilfeempfänger in Wien wohnten und nur rund jeder zehnte in Niederösterreich seinen Hauptwohnsitz habe. Denn Niederösterreich zahle über den Ausgleichszulagenrichtsatz von 1.210 Euro keine Wohnkostenpauschale, die Kinderzuschläge seien degressiv gestaffelt. "Somit sind absurd hohe Beträge wie 5.000 oder 9.000 Euro wie in Wien bei uns nicht möglich", erläuterte Antauer.

Trotz massiver Probleme im Bildungs- und Sicherheitsbereich halte Wien weiter an der finanzierungsintensiven Willkommenspolitik fest. Die Zeche "für diesen Wahnsinn" hätten die Steuerzahler zu begleichen.

Erinnert wurde nicht zuletzt, dass in Niederösterreich die verpflichtende Teilnahme an Arbeitsmarktmaßnahmen geregelt sei, genauso wie stufenweise Leistungskürzungen bei Verweigerung des Einsatzes der Arbeitskraft oder bei Nichteinhaltung der Integrationsvereinbarung. Auch Verwaltungsstrafbestände wie das Erschleichen der Sozialhilfe durch falsche Angaben, Verheimlichen oder Nichtnachkommen der Auskunfts- bzw. Anzeigepflicht, wo bereits der bloße Versuch strafbar ist, werde mit bis zu 2.500 Euro oder einer Ersatzfreiheitsstrafe von bis zu zwei Wochen sanktioniert.

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