Hochzeiten etc.

Sperrstunde für Veranstaltungen mit 100 Personen fällt

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Auf Hochzeiten darf man nun wieder unbeschränkt feiern.

Die Regierung hat am Mittwoch nach dem Ministerrat weitere Lockerungen der Coronamaßnahmen bekanntgeben. So ist ab 1. Juli wieder jeder Sport sowohl Indoor als auch Outdoor erlaubt, also auch Kontakt- und Mannschaftssport. Die Sperrstunde für Veranstaltungen bis 100 Personen und die Maskenpflicht für Kellner fällt.
 
In der Gastronomie darf ab Juli früher aufgesperrt werden - um 5.00 statt wie bisher um 6.00 Uhr, sagte Tourismusministerin Elisabeth Köstinger (ÖVP). Die Sperrstunde für geschlossene Veranstaltungen bis zu 100 Personen - also beispielsweise für Hochzeitsfeiern - fällt.

Freiwliige Listen

Bei allen Veranstaltungen mit über 100 Teilnehmern sollen künftig "freiwillige" Listen mit den Namen und Kontaktdaten der Besucher geführt werden, um bei einer Corona-Infektion rasch die Kontakte ausfindig machen zu können. Das gab die Regierung am Mittwoch bekannt. Für Ende nächster Woche stellte Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne) eine Lösung für die Nachtgastronomie in Aussicht.
 
 Mit 1. Juli dürfen Kellner auf ihre Maske verzichten, auch können die Gastronomen schon ab 5.00 Uhr und bis 1.00 Uhr früh öffnen. Auch Buffets mit Selbstbedienung werden prinzipiell wieder möglich. Fach-und Publikumsmessen sind zwar mit Bewilligung der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde schon zulässig, ab nächster Woche sind da auch wieder Vorträge und Seminare möglich.
 
Eine baldige "pragmatische Lösung" stellte Anschober bei der Pressekonferenz für die Nachtgastronomie in Aussicht: Am gestrigen Dienstag gab es eine "gute Sitzung" mit Branchenvertretern. Für kleine Bars wird die Thekenausschank ab 1. Juli möglich sein. Mit den größeren Clubs soll es bis Ende nächster Woche eine Lösung geben. "Wir sind auf einem guten Weg."
 
Was Kinder und Jugendliche und alle Amateursportler freuen wird: Ab 1. Juli ist sowohl draußen als auch drinnen jeder Sport wieder erlaubt, damit werden auch Meisterschaften wieder möglich. Die Mindestabstandsregeln gelten bei der Sportausübung dann nicht mehr, wie Sportminister Werner Kogler von den Grünen erläuterte. Voraussetzung ist, dass Anwesenheitslisten geführt und Hygieneregeln beachtet werden.
 
Lockerungen gibt es auch für Zuschauer von Sportevents, aber auch Kulturveranstaltungen. Mit 1. Juli werden Veranstaltungen mit zugewiesenen und gekennzeichneten Sitzplätzen in geschlossenen Räumen mit bis zu 250 Personen und im Freiluftbereich mit bis zu 500 Personen erlaubt. Mit 1. August sind es indoor 500 und outdoor 750 Besucher, mit Bewilligung der Bezirksverwaltungsbehörde und zugewiesenen Sitzplätzen sogar bis zu 1.000 Personen in geschlossenen Räumen und bis zu 1.250 Personen im Freiluftbereich. Ab September steigt die Obergrenze auf 5.000 für drinnen und 10.000 für draußen. Der Mindestabstand muss aber etwa auch im Fußballstadion eingehalten werden. Zudem muss es eben gekennzeichnete und zugewiesene Sitzplätze geben, auch muss der Veranstalter ein Präventionskonzept vorlegen.
 
   Veranstaltungen wie Hochzeiten sind ab 1. August wieder mit bis zu 200 Personen erlaubt.
 
 
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