Laute Grüne gibt es einen Amtsvermerk über "Polizist" namens "Horst". Der Ex-Finanzminister bestreitet alle Vorwürfe.
Die Buwog-Affäre weitet sich noch weiter aus: Der Hinweis auf einen möglichen Spitzel in der Polizei, der den Beschuldigten geheime Buwog-Akten verschaffen hätte sollen, wurde laut den Grünen bei einer Abhöraktion der Staatsanwaltschaft gegen Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser, Walter Meischberger und andere im Zuge der Buwog-Ermittlungen entdeckt. Dies geht aus von der Grünen Abgeordneten Gabriela Moser eingebrachten parlamentarischen Anfragen hervor, in denen auch ein "Amtsvermerk" veröffentlicht ist.
Grasser dementiert
Grassers Anwalt Manfred Ainedter hatte gestern
sämtliche veröffentlichten Vorwürfe über eine angeblich versuchte illegale
Beschaffung von Akten in der Buwog-Affäre zurückgewiesen und als "freie
journalistische Erfindung" bezeichnet. In der Mittags-"ZiB" des ORF am
Freitag hieß es, Grasser bestreite die Vorwürfe: Er habe keine aktiven
Handlungen gesetzt, vielmehr habe ein Polizist Meischberger Informationen
angeboten.
Amtsvermerk über "Polizist" namens "Horst"
Die
Staatsanwaltschaft hatte in den Buwog-Ermittlungen Telefonüberwachungen
angeordnet. Ein Amtsvermerk dazu ist in den parlamentarischen Anfragen von
Moser kopiert: "Im Zuge dieser Überwachungen wurde aus abgehörten Gesprächen
zwischen Walter Meischberger, Franz Koloini, Karl-Heinz Grasser und Ernst
Karl Plech heraus bekannt, dass ein Staatspolizist (oder Stadtpolizist)
namens "Horst", der "mehr oder weniger" der Schwiegersohn des Reinhart Gaugg
sein soll, über dessen Frau oder Tochter einen Kontakt zur
Staatsanwaltschaft hat und die in dieser Strafsache involvierten Personen
gegen Geld mit Informationen versorgen könnte. Mit diesem Polizisten könnte
man sich irgendwann treffen, wenn er wieder nach Wien kommt. Derzeit weile
er auf Urlaub und soll sich in einer Therme aufhalten", heißt es laut den
Grünen in dem Amtsvermerk.
Reinhart Gaugg ist ehemaliger Kärntner FPÖ-Politiker und Nationalratsabgeordneter, dessen politische Karriere durch die Verweigerung einer Alkoholkontrolle "trotz Alkoholsymptomen" im August 2002 abrupt beendet wurde. Für alle Genannten gilt die Unschuldsvermutung.