Nach Bundespräsidenten-Wahl-Fiasko: Die beiden freiheitlichen Beisitzer plädieren auf nicht schuldig.
Im Prozess rund um die Unregelmäßigkeiten bei der Bundespräsidenten-Stichwahl vom 22. Mai 2016 am Landesgericht Klagenfurt bekennen sich acht der insgesamt zehn Angeklagten schuldig. Als erster wurde am Vormittag Bürgermeister Günther Albel (SPÖ) von Einzelrichter Christian Liebhauser-Karl einvernommen, er hatte schon im Vorfeld der Verhandlung ein Geständnis angekündigt.
Der Verteidiger der beiden FPÖ-Mitglieder der Bezirkswahlbehörde erklärte, seine Mandanten würden sich nicht schuldig bekennen. Eine FPÖ-Beisitzerin hatte den Fall ins Rollen gebracht: Sie hatte in der Sitzung der Wahlbehörde darauf aufmerksam gemacht, dass die Auszählung nicht korrekt durchgeführt worden sei - sie hatte auch einen entsprechenden Aktenvermerk verlangt. Wie ihr Verteidiger ausführte, sei sie dann trotzdem dazu gedrängt worden, eine fehlerhafte Niederschrift zu unterzeichnen.