Darf THC-Chef bei Wien-Wahl antreten?

Strache: Diese Woche fällt Urteil im Wohnsitz-Streit

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Wahlbehörde entscheidet, ob Strache „echter Wiener“ ist – und damit, ob er antreten darf.

Zwei Monate vor dem Urnengang muss Heinz-Christian Strache um seinen Comeback-Versuch bei der Wien-Wahl zittern. Denn die linke Kleinpartei „Wandel“ hat – ÖSTERREICH berichtete – die Streichung Straches aus dem Wählerverzeichnis beantragt. In einer Sachverhaltsdarstellung an die zuständige Bezirkswahlbehörde heißt es, der einstige FPÖ-Vizekanzler und nunmehrige Spitzenkandidat des „Team HC Strache“ wohne gar nicht im 3. Bezirk, sondern im niederösterreichischen Weidling bei Klosterneuburg.

Diesen Mittwoch kommt es zum Showdown im Wohnsitz-Streit: Dann tagt die Bezirkswahlbehörde. Sollte die Entscheidung gegen ihn ausfallen, kann Strache bis zwei Tage nach der Zustellung beim Landesverwaltungsgericht Beschwerde einlegen.

Spätestens am 28. August wird dann endgültig feststehen, ob Strache bei der Wien-Wahl antreten darf.

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