Wie im oe24.TV-Interview wehrt sich der Ex-FPÖ-Chef gegen die Hausdurchsuchung.
Wien. Die Beschwerde gegen die Hausdurchsuchung beim früheren FPÖ-Obmann Heinz-Christian Strache ist beim Oberlandesgericht Wien eingegangen. Dieses muss nun entscheiden, ob die Daten auf Straches Handy, das bei der Razzia sichergestellt wurde, überhaupt ausgewertet werden dürfen.
Für Strache ist die Datensicherstellung unverhältnismäßig und die Anzeige nicht plausibel. Strache hat sein Handy mittlerweile zurückbekommen.