Bestätigt auch der OGH-Richtersenat, muss der Ex-Minister Anfang 2015 ins Gefängnis.
In der Lobbying-Affäre steht das endgültige Urteil gegen Ernst Strasser unmittelbar bevor. Die General-Prokuratur hat keine Mängel an dem noch nicht rechtskräftigen Urteil festgestellt. Sie empfiehlt dem Obersten Gerichtshof (OGH) damit, die 3,5 Jahre Gefängnisstrafe für den ehemaligen Innenminister zu bestätigen, berichtet Ö1. Sein Anwalt Thomas Kralik hat eine Stellungnahme gegen die Empfehlung eingebracht.
Die letzte Sitzung in dem Prozess wird voraussichtlich noch im Oktober stattfinden. Nach Ausfertigung des letztinstanzlichen Urteils und Zustellung der Aufforderung zum Strafantritt hat Strasser noch einen Monat Zeit, bis er tatsächlich ins Gefängnis geht. Weihnachten wird er also noch zu Hause verbringen können, bestätigt die Sprecherin des OGH gegenüber ÖSTERREICH. Es gilt die Unschuldsvermutung.