Ermittlungen

Strasser: Verdacht 
auf Geldwäsche

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Zahlungen einer GP-Unternehmungsberatungs GmbH an Strasser erregen Verdacht.

Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) hat die Öffnung aller Konten der Firma GP-Unternehmensberatungs GmbH beantragt. Das Unternehmen soll Zahlungen an Strasser getätigt haben. Und eben jene Firma gehört Strasser selbst. Das lege den Verdacht nahe, dass Strasser auf diese Art Bestechungsgelder an ihn reingewaschen habe, berichtete das Ö1-Morgenjournal. Es gilt die Unschuldsvermutung.

Geld gegen Gesetz
Ins Visier der Justiz war der Ex-ÖVP-EU-Mandatar im März geraten. Enthüllungsjournalisten der Sunday Times hatten Strasser eine „Falle“ gestellt: Sie boten ihm 100.000 Euro für die Beeinflussung von Gesetzen an. Untersucht wird auch die Vergabe des Blaulichtfunks an das Tetron-Konsortium, für die Strasser noch als ­Innenminister verantwortlich war.

Anwalt: „Keine Zahlungen aus Schmiergeld“
Bevor die Gesetzeskauf-Affäre aufgeflogen war, wurde die Firma GP treuhänderisch von Strassers Steuerberater geführt, danach direkt von Strasser. Die „Eigengeldwäsche“ ist erst seit etwas mehr als ­einem Jahr strafbar. Die WKStA prüfe „selbstverständlich“, ob es strafrechtlich relevante Geldflüsse gegeben habe, so deren Sprecher. Strassers Anwalt Thomas Kralik bestätigte den Kontoöffnungsantrag. Es gebe aber „keine Zahlungen aus Schmiergeld oder Korruption“.

Bis zu zehn Jahre Haft. Strasser drohen wegen des Verdachts auf Bestechlichkeit ein bis zehn Jahre Haft, sollte er einen Vorteil über 50.000 Euro lukriert haben. Auf Eigengeldwäsche steht in diesem Fall ebenso viel. Eine Verurteilung wegen Geldwäsche wäre bei der Verhängung der Strafe erschwerend zu berücksichtigen. Allerdings sind die Ermittlungen noch nicht abgeschlossen.

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