Der Banken-U-Ausschuss hat nicht wie geplant mit Grassers Befragung begonnen, sondern mit einer Debatte zur Geschäftsordnung.
Die Medienvertreter sowie Finanzminister Grasser, der als erster Zeuge geladen war, mussten den Saal verlassen, während die Abgeordneten eine Debatte zur Geschäftsordnung führten. Im wesentlichen ging es darum, was geladene Ministerialbeamte angesichts der Amtsverschwiegenheit im Ausschuss preisgeben müssen bzw. dürfen.
Amtsverschwiegenheit aufgehoben
Nach einem Hin-und-Her zwischen
Matznetter und Grasser kam jedenfalls heraus, dass für die geladenen
Ministerialbeamten die Amtsverschwiegenheit aufgehoben ist, solange nicht
das Bankgeheimnis betroffen ist. Damit dürften die heutigen Befragungen vor
der Medienöffentlichkeit stattfinden, denn das am Programm stehende Thema
Entsendepraxis von Staatskommissären betreffe das Bankgeheimnis nicht,
meinte Matznetter.
Anwalt: "Kein leichtes Unterfangen"
Verfahrensanwalt
Konrad Brustbauer meinte, dass der umstrittene Brief des Personalbüros des
Finanzministeriums, in dem die Beamten auf die Vertraulichkeit ihrer
Aussagen hingewiesen werden, eine Einschränkung bedeute und dies in Zukunft "kein
leichtes Unterfangen" für die "armen" Auskunftspersonen
sein werde.
Grasser: Habe keine Weisung erteilt
Grasser erklärte erneut,
dass das Schreiben keine Weisung von ihm sei, er habe davon erst heute
erfahren. Der Brief sei verfasst worden, weil es Anfragen der Betroffenen
diesbezüglich gegeben habe. Der Brief besage jedenfalls, dass die Beamten "vom
Amtsgeheimnis entbunden sind, solange das Bankgeheimnis nicht berührt ist",
so Grasser
Auch Edlinger und FMA geladen
Zur ersten Befragung geladen
wurden neben Grasser, auch sein Vorgänger Rudolf Edlinger (S) sowie die
beiden Vorstände der Finanzmarktaufsicht (FMA), Heinrich Traumüller und Kurt
Pribil. Sie sollen unter anderem Auskunft darüber geben, wie die
Staatskommissäre bestellt werden, die als FMA-Vertreter in den
Aufsichtsräten der Banken sitzen.
Streit um Gutachten
Neben der Grasser-Weisung wird auch über ein
Gutachten des Kanzleramts gestritten, wonach die FMA vom Ausschuss überhaupt
nicht geprüft werden darf. Namhafte Verfassungsrechtler widersprachen dem
ebenso wie der Legislativdienst des Parlaments. Eine gemeinsame Linie des
Ausschusses ist noch ausständig. Ebenfalls Thema sein soll ein bereits Mitte
November in Auftrag gegebenes Gutachten, das sich mit Fragen des
Bankgeheimnisses beschäftigt.