Vor der Befragung

Streit um die Amtsverschwiegenheit

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Der Banken-U-Ausschuss hat nicht wie geplant mit Grassers Befragung begonnen, sondern mit einer Debatte zur Geschäftsordnung.

Die Medienvertreter sowie Finanzminister Grasser, der als erster Zeuge geladen war, mussten den Saal verlassen, während die Abgeordneten eine Debatte zur Geschäftsordnung führten. Im wesentlichen ging es darum, was geladene Ministerialbeamte angesichts der Amtsverschwiegenheit im Ausschuss preisgeben müssen bzw. dürfen.

Amtsverschwiegenheit aufgehoben
Nach einem Hin-und-Her zwischen Matznetter und Grasser kam jedenfalls heraus, dass für die geladenen Ministerialbeamten die Amtsverschwiegenheit aufgehoben ist, solange nicht das Bankgeheimnis betroffen ist. Damit dürften die heutigen Befragungen vor der Medienöffentlichkeit stattfinden, denn das am Programm stehende Thema Entsendepraxis von Staatskommissären betreffe das Bankgeheimnis nicht, meinte Matznetter.

Anwalt: "Kein leichtes Unterfangen"
Verfahrensanwalt Konrad Brustbauer meinte, dass der umstrittene Brief des Personalbüros des Finanzministeriums, in dem die Beamten auf die Vertraulichkeit ihrer Aussagen hingewiesen werden, eine Einschränkung bedeute und dies in Zukunft "kein leichtes Unterfangen" für die "armen" Auskunftspersonen sein werde.

Grasser: Habe keine Weisung erteilt
Grasser erklärte erneut, dass das Schreiben keine Weisung von ihm sei, er habe davon erst heute erfahren. Der Brief sei verfasst worden, weil es Anfragen der Betroffenen diesbezüglich gegeben habe. Der Brief besage jedenfalls, dass die Beamten "vom Amtsgeheimnis entbunden sind, solange das Bankgeheimnis nicht berührt ist", so Grasser

Auch Edlinger und FMA geladen
Zur ersten Befragung geladen wurden neben Grasser, auch sein Vorgänger Rudolf Edlinger (S) sowie die beiden Vorstände der Finanzmarktaufsicht (FMA), Heinrich Traumüller und Kurt Pribil. Sie sollen unter anderem Auskunft darüber geben, wie die Staatskommissäre bestellt werden, die als FMA-Vertreter in den Aufsichtsräten der Banken sitzen.

Streit um Gutachten
Neben der Grasser-Weisung wird auch über ein Gutachten des Kanzleramts gestritten, wonach die FMA vom Ausschuss überhaupt nicht geprüft werden darf. Namhafte Verfassungsrechtler widersprachen dem ebenso wie der Legislativdienst des Parlaments. Eine gemeinsame Linie des Ausschusses ist noch ausständig. Ebenfalls Thema sein soll ein bereits Mitte November in Auftrag gegebenes Gutachten, das sich mit Fragen des Bankgeheimnisses beschäftigt.

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