Urteile

Strenge Strafen für Beteiligte an "Visa-Affäre"

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Für vier Angeklagte setzte es am Freitag in Wien strenge Strafen im Verfahren um illegalen Visa-Handel in Budapest und Belgrad.

Richter Peter Liebetreu benützte die Urteilsbegründung, um in selbst für langjährige Prozessbeobachter beispielloser Weise mit den zuständigen Ministerien abzurechnen.

Richterliche "Hinrichtung" des Außenministeriums
Seine Feststellungen kamen teilweise einer verbalen "Hinrichtung" des Außenamts gleich. Der illegale Visa-Handel an den österreichischen Vertretungsbehörden sei "nicht zu übersehen" und "in ganz Serbien bekannt" gewesen. In Wien habe man aber "überhaupt nichts unternommen", obwohl in einigen Fällen das Botschaftspersonal die bestehenden Missstände durchaus aufgezeigt habe, hielt Liebetreu fest.

"Es wurden Hilferufe nach Wien abgesandt, was offensichtlich nicht immer bei den österreichischen Ministerien erwünscht schien", betonte der Vorsitzende.

"Missstände im Außenamt" hätten sich im Zuge des Beweisverfahrens "erhärtet", bilanzierte Liebetreu die vergangenen Verhandlungswochen. Mangels effizienter Kontrollen wäre das rechtswidrige Treiben in den betroffenen Botschaften "wie in geschützten Werkstätten" möglich gewesen.

Kontrolle von "Nichtigkeiten"
Die Kontrolle des Außenministeriums in Bezug auf die Botschaft in Budapest hätte darin bestanden, dass zwar ein Prüfer nach Ungarn geschickt wurde, der in seinem Bericht den Austausch von Messingschildern und eine durchgehende telefonische Erreichbarkeit urgierte: "Kaum Erwähnung hat demgegenüber eindeutig festgestellter tausendfacher Amtsmissbrauch gefunden."

Vielmehr hätten sich Außen- und Innenministerium wechselseitig die Verantwortung für die bestehenden Zustände zugeschoben und damit eine Patt-Situation herbeigeführt, konstatierte Liebetreu: "Die Ministerien sollten mit-, und nicht nebeneinander arbeiten. Und wir sollten keinen Visa-Prozess Nummer 17 führen müssen."

Insgesamt sechs Verdächtige
Der frühere Vizekonsul in Budapest wurde im Wiener Straflandesgericht wegen Amtsmissbrauchs in tausenden Fällen, Bildung einer kriminellen Vereinigung und Schlepperei zu dreieinhalb Jahren unbedingter Haft verurteilt. Zudem schöpfte der Senat (Vorsitz: Peter Liebetreu) von seinem Konto 105.000 Euro ab, weil es sich dabei nach Ansicht des erkennenden Gerichts um Erlöse seines rechtswidrigen Handelns handelte.

Der burgenländische Verkäufer von Trachtenzubehör, der mittlerweile pensionierte Kärntner Holzhändler sowie der serbische Ex-Polizist, die mit fingierten Firmen-Einladungen und falschen Verpflichtungserklärungen im großen Stil die Einreise tausender serbischer bzw. moldawischer Staatsbürger in den Schengen-Raum erwirkt hatten, wurden wegen Bestimmung zum Amtsmissbrauch, Bandenbildung und Schlepperei schuldig erkannt. Der Burgenländer erhielt drei Jahre Haft, davon ein Jahr unbedingt. Für die beiden anderen Männer setzte es je 30 Monate Freiheitsstrafe, davon zehn Monate unbedingt. Von ihren Konten wurden zwischen 210.000 und 350.000 Euro abgeschöpft.

Eine Hausfrau, die in weit geringerem Ausmaß für Bekannte und Verwandte falsche Papiere eingereicht und dafür auch kein Geld kassiert hatte, bekam 15 Monate bedingt. Ein Fußball-Manager, der ursprünglich verdächtigt worden war, ebenfalls auf unrechtmäßige Weise Visa erlang zu haben, wurde freigesprochen. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.

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