Gebühren-Rückerstattung

Studiengebühren: Rektoren und ÖH zufrieden

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Ministerium ersetzt allen Unis Studiengebühren des Wintersemesters 2012/13.

Das Wissenschaftsministerium ersetzt nun doch allen Universitäten die im Wintersemester 2012/13 entgangenen Studiengebühren. Damals hatten acht Unis autonom - also ohne gesetzliche Grundlage - Gebühren eingehoben, was der Verfassungsgerichtshof für rechtswidrig erklärte. Ursprünglich wollte Wissenschaftsminister Töchterle nur diesen acht Unis den Ausfall ersetzen, was Juristen aber kritisierten.
 

"Mit Genugtuung" registriert die Universitätenkonferenz (uniko) die Ankündigung von Wissenschaftsminister Karlheinz Töchterle (ÖVP), allen 21 Unis die entgangenen Studienbeiträge des Wintersemesters 2012/13 zu ersetzen. "Wir begrüßen es, dass sich der Bundesminister nunmehr den Argumenten der uniko angeschlossen hat", betonte uniko-Vizepräsident Gerald Bast in einer Aussendung.

Vor wenigen Wochen habe man im Ministerium eine entsprechende Forderung der Rektoren noch zurückgewiesen, meinte Bast. Die uniko geht davon aus, dass die Studiengebühren aus den Reserven des Ministeriums ersetzt und nicht aus den Hochschulraumstrukturmitteln abgezweigt werden. Diese seien den Universitäten bereits für andere Zwecke zugesagt. Im Ministerium beruhigte man in einem Statement gegenüber der APA: Die Rückzahlung erfolge nicht aus den Strukturmitteln.

Erfreut über den Kurswechsel Töcherles zeigte sich auch die Österreichische HochschülerInnenschaft (ÖH). "Wir begrüßen, dass der Minister, wie von uniko und ÖH gefordert, allen Universitäten die entfallenen Gebühren sowie die Verwaltungskosten ersetzen wird. Jetzt muss nur noch allen Universitäten genau der Betrag zurückgezahlt werden, der ihnen entgangen ist", so ÖH-Generalsekretärin Viktoria Spielmann (Grüne und Alternative StudentInnen/GRAS) in einer der APA übermittelten Stellungnahme. "Wir hoffen, dass auch nach der Wahl die Vernunft über dem politischen Kalkül steht."


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