synagoge.png

Syrer (31 gefasst)

Synagogen-Angriff: Nehammer bestätigt islamistisches Motiv

Teilen

Der 31-jährige Angreifer kam 2013 als Flüchtling nach Österreich.

Innenminister Karl Nehammer (ÖVP) hat nach den Angriffen auf die jüdische Gemeinde in Graz sowie dem tätlichen Angriff auf den Präsidenten der jüdischen Gemeinde, Elie Rosen, ein islamistisches Motiv des mutmaßlichen Täters bestätigt. Bei dem 31-Jährigen handle es sich um einen Flüchtling aus Syrien, der seit 2013 in Österreich ist. Als Reaktion werden nun alle Synagogen rund um die Uhr bewacht.
 

Mann ist geständig

Der Verdächtige sei noch gestern Abend um 20.25 Uhr festgenommen, sagte der Innenminister. Dabei wurden auch die Tatwaffen - ein zu einem Schlagstock zweckentfremdetes Sesselbein sowie Steine im Rucksack des Mannes - gefunden, so Nehammer. "Der Mann wurde bis in die frühen Morgenstunden einvernommen, er ist vollinhaltlich geständig. Die Ermittler gehen davon aus, dass es sich um ein islamistisches Motiv handelt, entsprechende Beweismittel wurden in seiner Wohnung sichergestellt", sagte Nehammer am Montag bei einer Pressekonferenz im Innenministerium Wien, an der u.a. auch Rosen und der Präsident der Israelitischen Kultusgemeinde Wien (IKG), Oskar Deutsch, teilnahmen. Der Mann habe auch weitere Sachbeschädigungen durchgeführt, u.a. gegen eine katholische Kirche, aber auch gegen ein Vereinslokal der LGBT-Community.
 
Nehammer sprach von "erschütternden" und "absolut inakzeptablen" Vorfällen. "Was hier passiert, ist nicht nur ein Thema des Strafrechts an sich" - vielmehr seien durch diesen Angriff die Grund- und Freiheitsrechte der Republik Österreich angegriffen worden wie auch die Religionsfreiheit, so Nehammer. Es sei allen ein gemeinsames gesellschaftliches Anliegen, "dass jüdisches Leben sicher und vor allem auch freudvoll gelebt werden kann. Wir werden als Bundesregierung alles tun, um das zu gewährleisten." Aus seinem Büro hieß es im Anschluss an die Pressekonferenz, der Minister habe angeordnet, dass alle Synagogen ab sofort rund um die Uhr bewacht werden - von uniformierten Beamten wie auch von Personal in zivil.
Fehler im Artikel gefunden? Jetzt melden.