Für Gesetz fehlt türkise Zustimmung

Tauziehen um Amnestie für Corona-Strafen

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In den nächsten Tagen soll eine Lösung in Sachen Corona-Strafen stehen. Es wird nicht einfach.

 

Seit der Verfassungsgerichtshof wichtige Corona-Verordnungen von Minister Rudolf Anschober aufgehoben hat, rauchen im Gesundheitsministerium die Köpfe: Sind alle bisher verhängten Corona-Strafen hinfällig und können zurückgezahlt werden? Anschober selbst hätte gerne eine „bürgerfreundliche Lösung“, wie er in Fellner! Live auf oe24.TV betont hatte. Noch diese Woche will er, wenn das möglich ist, eine juristische Lösung dafür parat haben.

Worum geht es? Der VfGH hob vor allem zwei Verordnungen auf: Zum einen jene, die während des Lockdowns quasi eine Ausgangssperre verhängte – als sich Bürgerinnen und Bürger auf der Straße vor der Polizei rechtfertigen mussten, warum sie nicht zu Hause sind. Zum anderen waren auch die Betretungsverbote für Geschäfte über 400 Quadratmeter (Ausnahme Lebensmittelhandel) verfassungswidrig.

Experten: Alle Gesetze
 wären desavouiert

Die Verordnungen sind zwar längst außer Kraft, doch mit dem VfGH-Erkenntnis werden nur jene Verfahren (und damit Strafen) ungültig, die noch nicht abgeschlossen sind. Das ist etwa dann der Fall, wenn der Bestrafte berufen hat. Doch was ist mit Strafen, die bereits bezahlt sind? Hier müssten die jeweiligen Behörden, etwa die Stadt Wien oder eine Bezirkshauptmannschaft, von sich aus Strafen refundieren.

Veto. Verhängte Strafen generell zurückzuzahlen, wie Anschober es gerne hätte, lehnt die ÖVP aber ab. Und eine Generalamnestie „in Bausch und Bogen ohne Einzelfallprüfung wäre rechtlich nicht zulässig und auch rechtspolitisch nicht tunlich“, sagt Verfassungsexperte Bernd-Christian Funk.

Denn damit würden alle Covid-19-Schutzmaßnahmen „mit einem Strich desavouiert“. Damit bliebe nur ein Gesetz, und das lehnt – siehe Argumente oben – die ÖVP ab. Dies sei in der Koalition auch kein Thema gewesen …

"Hätte gern, dass Strafen zurück­gezahlt werden"

oe24.TV: Werden Corona-Strafen zurückgezahlt?

Rudolf Anschober: In jenem Bereich, wo der Verfassungsgerichtshof einen Widerspruch zwischen dem Gesetz und unserer Verordnung gefunden hat und diese deshalb aufgehoben hat, gilt: Wo das Verfahren im Laufen ist und die Strafen bisher noch nicht eingehoben wurden, wird das selbstverständlich beendet. Es werden auch keine neuen Strafen verhängt, das wäre bei den Masken durchaus möglich gewesen. Das Problem sind jene Strafen, die bereits eingehoben wurden.

oe24.TV: Genau, was passiert mit denen?

Anschober: Ich hätte gern eine bürgerfreundliche Lösung, dass jeder, der ungerechtfertigt bezahlen musste, das Geld zurückkriegt. Mir sagen aber Juristen, dass es nicht so einfach ist. Wir sehen uns gerade an, ob man diese Probleme lösen kann. Wenn das geht, bin ich dafür, dass das Geld zurückgezahlt wird.

oe24.TV: Und wenn nicht?

Anschober: Dann werden wir das leider nicht so bürgerfreundlich umsetzen können, wie ich das gerne hätte.

Frage: Sollen Corona-Strafen jetzt zurückgezahlt werden?

Auch die Österreicherinnen und Österreicher sind nicht ganz einig, ob zu Unrecht verhängte Corona-Strafen zurückgezahlt werden sollen: 52 % sind laut aktueller Re­search-Affairs-Umfrage (3.–6. August 2020) dafür – und 42 % dagegen. Besonders ÖVP-Wähler sind gegen eine Generalamnestie.

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