14 Richter entscheiden

Thriller um Neuwahl

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Das Verfassungsgericht wird 90 Zeugen befragen und könnte dann die Wahl aufheben.

Aus der spannendsten und polarisierendsten Wahl der vergangenen Jahrzehnte, Alexander Van der Bellen gegen Norbert Hofer, wird jetzt ein einzigartiger Wahl-Krimi: Erstmals in der Geschichte der Zweiten Republik droht die komplette Aufhebung einer Hofburg-Stichwahl.

Der Hintergrund: Wie berichtet, hat FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache die Hofburg-Wahl angefochten. Nun prüft der Verfassungsgerichtshof das 152-Seiten-Dossier der FPÖ mit dem Vorwurf der „schweren Verfehlungen“.

Die 14 Verfassungsrichter werden ab Montag – an vier Tagen – 90 Zeugen öffentlich zu den Vorwürfen befragen – darunter FPÖ-Wahlbeisitzer. Sollten diese ihre Aussagen bekräftigen, dass „Unbefugte“ Brief-Wahlkarten ausgezählt haben, wird es eng.

Laut dem Dossier von Strache-Anwalt Dieter Böhmdorfer geht es um 58.374 Wahlkarten, die angeblich durch „Unbefugte“ ausgezählt wurden. Am Montag hob der Verfassungsgerichtshof die ­Bezirksvertretungswahl in Wien-Leopoldstadt auf. In diesem Fall, weil die „Rechtswidrigkeiten“ Einfluss auf das Wahlergebnis gehabt haben könnten. Sollten bei der Hofburg-Wahl vom 22. Mai – der Grüne Van der Bellen führte mit 30.863 Stimmen vor dem Blauen Hofer – mindestens 15.432 Wahlkarten tatsächlich von „Unbefugten“ ausgezählt worden sein, wäre eine Neuwahl fast sicher.

Verfassungsjuristen zeigen sich entsetzt über das „Ausmaß an Schlamperei“ bei dieser Wahl. Allerdings: Die FPÖ-Beisitzer hatten am Wahltag die Rechtmäßigkeit der Auszählung bestätigt. Sie müssen dem Gericht ihre neue Darstellung glaubhaft machen.

Bis zum 6. Juli hat der Verfassungsgerichtshof für seine Entscheidung Zeit. Sollte er die Wahl aufheben, würde das Nationalratspräsidium unter Doris Bures (SPÖ) am 8. Juli die Agenden von Heinz Fischer übernehmen.

I. Daniel

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