Streit vorerst beigelegt

Trotz Verbots: Frau darf weiter Kopftuch tragen

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Verbot ist zwar weiter aufrecht, wird aber nicht sanktioniert.

Die Aufregung war groß. Das bfi Steiermark hat im März eine Dienstanweisung erlassen, wonach eine muslimische Deutschtrainerin ihr Kopftuch bei der Arbeit ablegen muss. Die betroffene Frau setzte sich dagegen zur Wehr: "Das Kopftuch ist für mich Teil meiner Identität, das ist Teil meiner religiösen Praxis als Muslimin", so die Sprachlehrerin am Berufsförderungsinstitut im ORF Steiermark online.

Nun die überraschende Wende. Die Sprachlehrerin darf nach Einschalten der Arbeiterkammer doch weiter mit Kopftuch arbeiten. Die AK will an der Universität Innsbruck ein Gutachten einholen, ob ein solches Verbot überhaupt zulässig sei.

Bis dieses Gutachten fertig ist, gilt die Dienstanweisung zwar weiterhin, sie wird allerdings nicht sanktioniert. Dies bestätigte Wilhelm Techt, der Geschäftsführer des bfi Steiermark, gegenüber dem ORF.

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