Justiz machte kurzen Prozess

U-Haft: Hochegger bleibt im Gefängnis

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Der Ex-Lobbbyist und Grasser-Freund verärgerte die Justiz mit Fernbleiben vor Gericht.

Im Krimi um Peter Hochegger geht es jetzt Schlag auf Schlag. Weil er vor einer Woche nicht zu seiner Verhandlung in der Telekom-Causa erschienen war, verhängte Richter Wolfgang Etl am Mittwoch offiziell U-Haft über den Ex-Lobbyisten – wegen Fluchtgefahr. Das bestätigte der Sprecher des Wiener Straflandesgerichts, Thomas Spreitzer.

Alles sollte ganz schnell gehen. Am Dienstag ordnete Etl einen Haftbefehl gegen den 67-jährigen Hochegger an, der wegen eines „psychischen Zusammenbruchs“ und „Suizidgefahr“ in einer Psycho-Klinik nahe Graz weilte. Die Polizisten ließen den Grasser-Freund noch in Ruhe zu Mittag essen, ehe sie ihn um kurz nach 12 Uhr aus der Privatklinik St. Radegund abführten.

48 Stunden hätte ihn die Justiz im Gefängnis Graz-Jakomini eigentlich festhalten können. Doch bereits 24 Stunden später, also am Mittwochmittag, entschied der Richter aus Wien per Videotelefonie: Hochegger muss bis zum neuen Verhandlungstermin am 23. August hinter Gittern bleiben. Heute wird er in die Justizanstalt Wien-­Josefstadt überstellt.

Er gilt als Schlüsselfigur in Telekom- & Buwog-Affäre

Eine Schocknachricht für den schillernden Mittelsmann, der Schlüsselrollen sowohl in der Telekom-Affäre als auch im Buwog-Skandal gespielt haben soll (siehe Kasten). Denn er wird nun voraussichtlich für längere Zeit nicht mehr freikommen. Bei der Verhandlung nächste Woche soll gemäß eines Urteils des Obersten Gerichtshofs lediglich das Strafmaß – ursprünglich 2,5 Jahre – neu festgelegt werden. Sein Schuldspruch wegen Untreue ist aber rechtskräftig.

Sollte es bei einer unbedingten Haftstrafe bleiben, geht es für Hochegger direkt vom Gerichtssaal wieder in die Zelle. Auch wenn er Einspruch erhebt, bleibt er bis zu einer endgültigen Entscheidung in U-Haft.

Buwog ist nächster Fall

Hochegger war viel beschäftigter Lobbyist, als Grasser Finanzminister war. Bei den meisten Deals mischte er hinter den Kulissen mit. So auch bei der Buwog-Privatisierung: Den entscheidenden Tipp bekam der siegreiche Bieter Immofinanz von Hochegger überbracht. In dieser Causa ist Hochegger wie Grasser und andere ebenfalls angeklagt. Die Anklage ist nicht rechtskräftig – es gilt die Unschuldsvermutung.

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