Eine SP-Stadträtin darf nicht mehr behaupten, dass Koch bei einer Besprechung seine Hose vor ihr geöffnet habe, bis seine Unterhose zu sehen war.
Der Retzer Bürgermeister Helmut Koch (ÖVP) ist mit seiner Klage rund um gegen ihn erhobene Sexismus-Vorwürfe erfolgreich gewesen. SPÖ-Stadträtin Elisabeth Germann darf nicht mehr behaupten, dass Koch bei einer Besprechung seine Hose vor ihr geöffnet habe, bis seine Unterhose zu sehen war, berichteten die "NÖN" über das nicht rechtskräftige, schriftlich ergangene Urteil nach dem Zivilprozess in Korneuburg.Urteil nach dem Zivilprozess in Korneuburg.
Außerdem muss Germann der Wochenzeitung zufolge binnen eines Monats in einer OTS-Aussendung und in diversen Medien auf ihre Kosten einen Widerruf veröffentlichen. Die SPÖ-Politikerin hatte im Juli in einem offenen Brief von einer Besprechung am 18. Juni berichtet: "Auf die Frage der Direktorin, ob jemand Kaffee möchte, hat Bürgermeister Koch geantwortet, selbstverständlich schwarz, er sei schwarz bis ins Innerste, er habe sogar schwarzes Blut und schwarze Unterhosen an. Dann hat er die Hose geöffnet bis seine Unterhose sichtbar war und gesagt, ach schau heute ist sie gestreift."
Der Bürgermeister der Stadtgemeinde im Bezirk Hollabrunn hatte daraufhin auf Unterlassung und öffentlichen Widerruf geklagt, der Prozess ging am 20. September über die Bühne. "Germann musste beweisen, dass sich der Vorfall so zugetragen hat, und das konnte sie nicht", wurde Kochs Anwalt Heribert Donnerbauer in der "NÖN" zitiert. "Auch wenn man davon ausgeht, dass er diese Äußerung machte, rechtfertigt das nicht, dass dem Kläger ein Verhalten vorgeworfen wird, das tatsächlich so nicht passierte", hieß es dem Bericht zufolge in der Erklärung des Richters.