Beschwerdeführer setzte kein Verhalten, das Festnahme rechtfertigte.
Wien. Die Amtshandlung der Polizei gegen einen Aktivisten bei einer Klima-Demo am 31. Mai in Wien ist rechtswidrig gewesen. Dieser Schluss wurde am Donnerstag in der Früh am Wiener Landesverwaltungsgericht kundgetan. Der Beschwerdeführer hat demnach kein Verhalten gesetzt, das eine Festnahme durch die Polizei gerechtfertigt hat. Somit waren auch die weiteren Maßnahmen rechtswidrig.
Der Beschwerdeführer hatte sich an einer Sitzblockade beteiligt, nachdem diese von der Polizei für aufgelöst erklärt worden war. Dann war er in Bauchlage fixiert worden, da er den Einsatzkräften zufolge nicht kooperierte. Der Kopf des Demonstranten kam dabei in der Nähe eines Polizeiwagens zum Liegen. Als dieser plötzlich anfuhr, wurde er erst im letzten Moment zur Seite gerissen. Danach wurde er stundenlang in Polizeigewahrsam gehalten. Die Exekutive hat nun zwei Wochen Zeit, etwaige Rechtsmittel gegen den Spruch einzulegen.