Sechs Monate bedingt als Zusatzstrafe - Urteil nicht rechtskräftig
Der ehemalige freiheitliche Landeshauptmannstellvertreter Uwe Scheuch ist am Mittwoch am Landesgericht Klagenfurt wegen Bestechlichkeit und Vorteilsannahme schuldig gesprochen worden. Richter Dietmar Wassertheurer verhängte eine Zusatzstrafe im Ausmaß von sechs Monaten, die bedingt nachgesehen werden. Auch der Mitarbeiter Scheuchs wurde schuldig gesprochen, auf eine Zusatzstrafe wurde verzichtet.
Wassertheurer begründete die Schuldsprüche unter anderem mit der Beurteilung der Glaubwürdigkeit der Aussagen des Mitarbeiters. Dieser hatte vom Chef der Agentur Ideenschmiede Zahlungen auf ein von ihm eröffnetes Konto erhalten. Der 43-Jährige habe die Agentur mit Aufträgen des Landes versorgt, Geld kassiert und von dem Konto Ausgaben Scheuchs bezahlt. Dass Scheuch nichts davon gewusst haben soll, der Mitarbeiter dem Parteichef nicht gesagt habe, dass der Agenturchef Zahlungen leiste, sei wenig glaubwürdig. Das Junktim zwischen den lukrativen Aufträgen für die Agentur und den Zahlungen an die Partei sei offensichtlich. Scheuch gab keine Erklärung ab, der ehemalige Mitarbeiter erbat drei Tage Bedenkzeit. Staatsanwalt Bernhard Weratschnig gab keine Erklärung ab. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.