Bundespräsident wollte EuGH-Entscheidung abwarten
Bundespräsident Alexander Van der Bellen unterschreibt nun wie angekündigt das CETA-Abkommen, nachdem der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Dienstag keine Widersprüche des Freihandelsabkommens mit EU-Recht geortet hat. "Der EuGH hat nun entschieden, dass sie mit EU-Recht vereinbar sind. Daher werde ich CETA unterschreiben", so der Bundespräsident in einer Aussendung.
Nach eingehender Prüfung in der Präsidentschaftskanzlei hatte es Zweifel gegeben, ob die Schiedsgerichte mit EU-Recht konformgehen. Deshalb wollte Van der Bellen das EuGH-Gutachten abwarten, wie er heute erinnerte.
Das österreichische Parlament hat CETA bereits 2018 ratifiziert. 560.000 Unterschriften gegen das Abkommen bei einem Volksbegehren änderten daran nichts. Die ursprünglich gegen das Abkommen eintretende FPÖ war im Zuge der Regierungsbildung mit der ÖVP zum Befürworter von CETA geworden. Die ÖVP und die NEOS waren immer dafür, die SPÖ hatte eine ambivalente Haltung.
Freud und Leid
Ansonsten herrschte in Österreich nach dem EuGH-Entscheid Freud und Leid: ÖVP und NEOS begrüßten die Entscheidung, die Nicht-Regierungsorganisationen Greenpeace und Attac übten Kritik.
"Gerade für eine exportorientierte Marktwirtschaft wie Österreich sind faire Handelspartnerschaften wichtig, weil sie Arbeitsplätze und Wachstum sicher", so Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck (ÖVP) in einer Aussendung. "Dieses Abkommen sichert eine Partnerschaft auf Augenhöhe und steht im Einklang mit unseren Werten und Standards."
"Der Vertrag mit Kanada ist das bis jetzt am besten vorbereitete und ausgearbeitete Handelsabkommen der EU, gerade was Rechtssicherheit und den Schutz von Umwelt- und Sozialstandards angeht", hieß es von NEOS-Politikerin Claudia Gamon zum Abkommen. "Gerade in Zeiten, in denen wieder Handelskriege angezettelt und Protektionismus heraufbeschworen wird, ist es umso wichtiger, mit anderen offenen Volkswirtschaften Freihandelsabkommen zu schließen."
"Die Bewertung des EuGH ist ein herber Rückschlag für die europäische Demokratie", bedauerte Greenpeace-Handelsexperte Jens Karg. "Mit den Schiedsgerichten erhalten ausländische Unternehmen ein unfaires Privileg. Im Gegensatz zu den ansässigen Unternehmen können sie an der europäischen Gerichtsbarkeit vorbei, Staaten auf Entschädigungen klagen." Dabei müsse europäisches Recht über Investoreninteressen stehen. Die "Parallel-Justiz" nutze nur ausländischen Investoren, während sie Staaten und Bürgern schade und die Demokratie untergrabe.