NR-Beschluss

Verbesserungen bei Mitversicherungen

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Auch Hausgenossen können mitversichert werden.

Zwei Sozialrechtsänderungsgesetze haben am Donnerstag jeweils einstimmig den Nationalrat passiert. In beiden Fällen gibt es Verbesserungen in Versicherungsfragen. So übernimmt der Bund für pflegende Angehörige die Beiträge zur freiwilligen Pensionsversicherung ab der Pflegestufe 3 unbefristet und zur Gänze. Die beitragsfreie Mitversicherung in der Krankenversicherung wird ebenfalls auf pflegende Angehörige (und die zu Pflegenden selbst) ab der Pflegestufe 3 (bisher Stufe 4) ausgedehnt.

Ferner wird eine Anpassung des Begriffs der Hausgemeinschaften vorgenommen. Wer gemeinsam mit einem Versicherten in einem Haushalt lebt, mit dem er nicht verwandt oder verheiratet ist, soll künftig trotzdem das Recht haben, sich beitragspflichtig mitversichern zu lassen. Dies betrifft potenziell auch gleichgeschlechtliche Partnerschaften.

Ausgeweitet werden auch die möglichen Aktivitäten von Zahnambulatorien. Sie können künftig auch Mundhygiene anbieten, war bisher niedergelassenen Zahnärzten vorbehalten war.

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