Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat die Behandlung eines Antrags abgelehnt, der sich gegen das Verbot des Cannabiskonsums gerichtet hat.
Das Verfahren zur Prüfung des Verbots auf seine Verfassungsmäßigkeit wurde im Februar aufgrund eines Individualantrags eingeleitet. Wie der VfGH am Montag mitteilte, liege es jedoch im rechtspolitischen Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers, den Konsum von Suchtmitteln unterschiedlich zu regeln.
Cannabis unterscheide sich von Alkohol oder Tabakwaren dahingehend, indem es als Suchtmittel von völker- und unionsrechtlichen Rechtsakten, z.B. der Suchtgiftkonvention 1961 und dem Übereinkommen von 1971 über psychotrope Stoffe erfasst wird, hieß es weiter. Vor diesem Hintergrund erscheine der Antrag auf Aufhebung des Verbotes aussichtslos. Der VfGH lehnte daher die Behandlung des Antrags einstimmig ab.
In seinem Antrag argumentierte der Mann - er war Ende 2020 von zwei Polizisten in Zivil mit einem teilweise konsumierten Joint erwischt worden - mit dem aktuellen Stand der Wissenschaft über die Cannabispflanze und ihre Gefährlichkeit sowie den geänderten gesellschaftlichen Anschauungen. Bei Cannabis bestehe nur ein sehr geringes Risiko einer psychischen oder physischen Abhängigkeit, das Suchtpotenzial sei viel geringer als etwa bei Nikotin oder Alkohol. Cannabis sei auch keine "Einstiegsdroge". Daher hielt der Antragsteller die Regelungen im Suchtmittelgesetz nicht mit dem öffentlichen Interesse des Gesundheitsschutzes begründbar.