Kärnten

VfGH fordert weitere zwölf Ortstafeln

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Die zweisprachigen Schilder sind nach Artikel 7 des Staatsvertrages gefordert.

Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat wie erwartet das Fehlen von zweisprachigen Ortstafeln in zwölf Kärntner Ortschaften als gesetzwidrig aufgehoben. Die jeweiligen Verordnungen würden dem Artikel 7 des Staatsvertrages widersprechen, sagte VfGH-Präsident Gerhart Holzinger am Dienstag in einer Pressekonferenz. Er wünschte sich zugleich abermals eine "nachhaltige Lösung" in der Kärntner Ortstafelfrage, die nur durch eine politische Entscheidung herbeigeführt werden könne.

Zwölf Ortschaften in den Bezirken Völkermarkt und Villach-Land
Die zwölf Ortschaften liegen allesamt in den Kärntner Bezirken Völkermarkt und Villach Land. Laut VfGH müssen künftig in folgenden Orten Ortstafeln in deutscher und slowenischer Sprache aufgestellt werden:

  • Hart - Ločilo
  • Gösselsdorf - Goselna vas
  • Lauchenholz – Gluhi les
  • Gablern - Lovanke
  • Sittersdorf - Žitara vas
  • Edling - Kazaze
  • Frög - Breg
  • Eisenkappel-Vellach - Železna Kapla-Bela
  • Loibach - Libuče
  • Mökriach - Mokrije
  • St. Primus - Šentprimož
  • Eberndorf - Dobrla vas

Auslöser für die Verordnungsprüfungsverfahren des VfGH waren Beschwerden gegen Strafbescheide wegen Schnellfahrens. Damit seien alle anhängigen Beschwerden abgearbeitet, so Holzinger. Vom VfGH aufgehoben wurde auch die Topographieverordnung des Bundes aus dem Jahr 2006, da sie diese Ortschaften nicht berücksichtige.

Staatsvertrag als Rechtsgrundlage
Die Entscheidungen zu den Ortstafeln beruhen allesamt auf Basis der Bestimmungen im Staatsvertrag. Wenig Verständnis zeigte Holzinger dafür, dass noch immer keine politische Lösung gefunden worden sei, sondern der VfGH seit nunmehr zehn Jahren derartige Fälle einzeln entscheiden müsse. Die Gesetzgebung - derzeit laufen Verhandlungen zwischen dem Land Kärnten, dem Bundeskanzleramt und den Slowenenvertretern - müsse "im Konsens aller Betroffenen und unter Wahrung aller rechtsstaatlichen Grundsätze" getroffen werden. "Es gilt die Gunst der Stunde zu nutzen", so Holzinger.

Frist bis zum 30. September 2011
Die Chance, dass die neuesten Ortstafelurteile in Kärnten auch umgesetzt werden - Frist ist der 30. September 2011 -, besteht zumindest. Landeshauptmann Gerhard Dörfler hatte bereits im Vorfeld der VfGH-Session in Aussicht gestellt, die VfGH-Entscheidungen umsetzen - mit Ausnahme von Hart (Gemeinde Arnoldstein) und Frög (Gemeinde Rosegg). Denn in den Gemeinden betrage der zweisprachige Anteil nur 1,7 Prozent (Arnoldstein) bzw. 6,7 Prozent (Rosegg), hatte er argumentiert. Zuletzt hatte es bei den Verhandlungen allerdings geheißen, dass alle vom VfGH behandelten Ortschaften außer Streit stünden. Sollte keine Regelung in absehbarer Zeit gefunden werden, wäre der Staatsvertrag "unmittelbar anwendbar", erinnerte Holzinger.

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