Rechtswidrigkeiten

VfGH hebt Wahlen in Vorarlberg auf

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Bürgermeister-Stichwahlen in Hohenems und Bludenz sind ungültig

Die Bürgermeister-Stichwahlen in Hohenems und Bludenz müssen wiederholt werden. Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat am Montag Unregelmäßigkeiten bei der Beantragung und Ausstellung von Wahlkarten in beiden Vorarlberger Städten bestätigt.

Rechtswidrig
Bei beiden Wahlen sei es zu rechtswidrigen Unregelmäßigkeiten gekommen, heißt es in einem Schreiben des VfGH. In Hohenems seien Wahlkarten für Familienangehörige beantragt und ausgefolgt worden. Zudem sei eine "Sammelbestellung" von Wahlkarten für Heimbewohner vorgenommen worden. In Bludenz seien in über 60 Fällen Wahlkarten von Parteifunktionären für andere Personen beantragt und ausgestellt worden. Sämtliche dieser Vorgänge bezeichnete der VfGH als "rechtswidrig".

Die Bürgermeister-Stichwahlen in beiden Städten waren am 29. März knapp ausgegangen: In Bludenz wurde Mandi Katzenmayer (ÖVP) mit nur 27 Stimmen mehr als Mario Leiter (SPÖ) Bürgermeister, in Hohenems unterlag FPÖ-Landeschef Dieter Egger dem regierenden Bürgermeister Richard Amann (ÖVP) um nur 121 Stimmen. In Bludenz hat die SPÖ die Wahl beeinsprucht, in Hohenems die FPÖ.
 

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