Demokratiepaket

Volksbegehren-Reform nicht vorm Sommer

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Grüne einigen sich mit SP und VP auf 6 Wochen Begutachtung für Gesetzes-Entwurf.

Für den zweiten Teil des Demokratiepakets und damit die Aufwertung der Volksbegehren wird es nun doch eine Begutachtung geben. Zuletzt hatte es von prominenter Seite Kritik am straffen Fahrplan gegeben. Wie die Grüne Verfassungssprecherin Daniela Musiol am Dienstagnachmittag bekannt gab, haben sich die Grünen mit ÖVP und SPÖ geeinigt, im Verfassungsausschuss am Freitag ein Entwurf einzubringen und eine sechswöchige Begutachtung zu beschließen. Von SPÖ und ÖVP war vorerst keine offizielle Stellungnahme zu erhalten.

Gesetzesbeschluss nicht mehr vor der Sommerpause
Der Gesetzesbeschluss selbst geht sich damit nicht mehr vor der Sommerpause des Nationalrates aus, könnte aber noch vor der Wahl im Herbst mittels Sondersitzung über die Bühne gehen. Nach Informationen der APA könnte der Verfassungsausschuss dafür über den Sommer für permanent erklärt werden.

Neues Prozedere für Volksbegehren
geplant
Ein Volksbegehren soll laut Musiol verpflichtend zu einer Volksbefragung führen, wenn es bei einfachen Gesetzen von zehn Prozent der Wahlberechtigten und bei Verfassungsgesetzen von 15 Prozent unterstützt wird. Die Opposition hatte sich in einem gemeinsamen Vorschlag eigentlich eine Hürde von nur vier Prozent (bei einfachen Gesetzen) gewünscht.

Durchsetzen konnte sich die Opposition offenbar in einem Punkt: Ausnahmen sind laut Musiol nur für EU-Recht, Völkerrecht sowie Grund- und Menschenrechte vorgesehen. Über den Bundeshaushalt oder eine Gesamtänderung der Verfassung könnte damit in dem neuen Volksbefragungssystem abgestimmt werden.

Wird nach dem neuen Prozedere eine Volksbefragung gewünscht, muss Musiol zufolge ein Volksbegehren in Form eines Gesetzesantrags eingebracht werden. Die Bundeswahlbehörde entscheidet nach einem Gutachten des parlamentarischen Legislativdienstes, ob dieser unter die Ausnahmen fällt oder nicht. Gegen die Entscheidung kann man sich beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) wehren. Nimmt das Volksbegehren die Hürde und wird vom Nationalrat nicht unverändert als Bundesgesetz beschlossen, kommt es zu einer Volksbefragung. Dabei könne der Nationalrat auch einen Alternativvorschlag vorlegen, erklärte Musiol, sodass der Wähler dann eine dieser beiden Varianten oder keine von beiden wählen könne.

Kommen sollen im Rahmen des Pakets auch eine zentrale Wählerevidenz sowie die Onlineunterstützung von Volksbegehren.

Am morgigen Mittwoch ist eine Runde aller Fraktionen geplant. Theoretisch würde den Regierungsparteien die Zustimmung der Grünen für die benötigte Zweidrittelmehrheit reichen. Man strebe aber eine breite Mehrheit an, bekräftigte Musiol.

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