Der Vorarlberger Landtag hat am Mittwoch einstimmig das Wahlalter auf 16 Jahre gesenkt.
Das niedrigere Wahlalter war Teil eines Wahlrechtspakets, mit dem die Vorgaben auf Bundesebene umgesetzt werden. Erstmals zur Anwendung kommen wird das neue Wahlgesetz im Ländle bei der Landtagswahl im kommenden Jahr.
Auch Briefwahl wird eingeführt
Das beschlossene
Wahlrechtspaket enthält neben der Herabsetzung des aktiven Wahlalters auf 16
Jahre sowie des passiven Wahlalters auf 18 Jahre auch die Einführung der
Briefwahl. Zudem dürfen bei Vorarlberger Landtagswahlen nun auch ehemalige
Landesbürger ihre Stimme abgeben, die ihren Hauptwohnsitz noch nicht länger
als zehn Jahre im Ausland haben. Bei Volksbegehren, Volksabstimmungen und
Volksbefragungen auf Gemeindeebene wurde jetzt ebenfalls Unionsbürgern mit
nicht-österreichischer Staatsangehörigkeit das Stimmrecht erteilt.
Politische Bildung an Schulen
Die Landtagsfraktionen waren sich
zwar hinsichtlich des zur Abstimmung stehenden Wahlrechtspakets einig, ÖVP
und SPÖ geizten aber nicht mit gegenseitigen Vorhaltungen zu den jeweiligen
Partei-Positionen in der Vergangenheit. Übereinstimmung herrschte hingegen
in der Meinung, dass die Jugendlichen an den Schulen früh genug politisch
gebildet werden müssten.
Zwei getrennte Stimmzettel
Abgelehnt wurde von der ÖVP das
Ansinnen, für die Direktwahl des Bürgermeisters und die Wahl der
Gemeindevertretung zwei getrennte, farblich unterschiedliche Stimmzettel zu
verwenden. Während die ÖVP auf ein Gutachten verwies, nach dem eine
Verwechslungsgefahr nicht bestehe, fanden SPÖ und FPÖ kritische Worte.
"Faktum ist, dass Sie sich einen Mitnahmeeffekt erwarten und dem Gedanken
der Bürgermeister-Direktwahl nicht Rechnung tragen", sagte etwa
FPÖ-Landesparteichef Dieter Egger.