Beschluss durch

Vorarlberger dürfen ab 16 wählen

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Der Vorarlberger Landtag hat am Mittwoch einstimmig das Wahlalter auf 16 Jahre gesenkt.

Das niedrigere Wahlalter war Teil eines Wahlrechtspakets, mit dem die Vorgaben auf Bundesebene umgesetzt werden. Erstmals zur Anwendung kommen wird das neue Wahlgesetz im Ländle bei der Landtagswahl im kommenden Jahr.

Auch Briefwahl wird eingeführt
Das beschlossene Wahlrechtspaket enthält neben der Herabsetzung des aktiven Wahlalters auf 16 Jahre sowie des passiven Wahlalters auf 18 Jahre auch die Einführung der Briefwahl. Zudem dürfen bei Vorarlberger Landtagswahlen nun auch ehemalige Landesbürger ihre Stimme abgeben, die ihren Hauptwohnsitz noch nicht länger als zehn Jahre im Ausland haben. Bei Volksbegehren, Volksabstimmungen und Volksbefragungen auf Gemeindeebene wurde jetzt ebenfalls Unionsbürgern mit nicht-österreichischer Staatsangehörigkeit das Stimmrecht erteilt.

Politische Bildung an Schulen
Die Landtagsfraktionen waren sich zwar hinsichtlich des zur Abstimmung stehenden Wahlrechtspakets einig, ÖVP und SPÖ geizten aber nicht mit gegenseitigen Vorhaltungen zu den jeweiligen Partei-Positionen in der Vergangenheit. Übereinstimmung herrschte hingegen in der Meinung, dass die Jugendlichen an den Schulen früh genug politisch gebildet werden müssten.

Zwei getrennte Stimmzettel
Abgelehnt wurde von der ÖVP das Ansinnen, für die Direktwahl des Bürgermeisters und die Wahl der Gemeindevertretung zwei getrennte, farblich unterschiedliche Stimmzettel zu verwenden. Während die ÖVP auf ein Gutachten verwies, nach dem eine Verwechslungsgefahr nicht bestehe, fanden SPÖ und FPÖ kritische Worte. "Faktum ist, dass Sie sich einen Mitnahmeeffekt erwarten und dem Gedanken der Bürgermeister-Direktwahl nicht Rechnung tragen", sagte etwa FPÖ-Landesparteichef Dieter Egger.

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