Laut Volksanwaltschaft

Vordernberg: Verträge "nicht alarmierend"

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Menschenrechtsbeirat stattet Schubhaftzentrum am 10. Jänner Besuch ab.

Die Volksanwaltschaft sieht die umstrittenen Verträge zum Schubhaftzentrum Vordernberg als verfassungsrechtlich zulässig an. Es bestehe "keine alarmierende, sondern eine gewisse neutrale Ausgangslage", sagte Volksanwalt Peter Fichtenbauer. Das Zentrum geht offiziell am 15. Jänner in Betrieb, ab 20. Jänner werden die ersten Schubhäftlinge erwartet.

Ob die strikte Trennung der hoheitlichen Aufgaben der Polizei von den Tätigkeiten der privaten Sicherheitskräfte gewährleistet sei, könne man erst mit im täglichen Betrieb feststellen. "Es könnte sein, dass es in der Realität der Tagesabläufe zu Verwischungen kommen könnte", sagte Fichtenbauer im Gespräch mit der APA. Die Kommissionen der Volksanwaltschaft werden das Zentrum "wie alle anderen gleichartigen Örtlichkeiten" regelmäßig durch unangekündigte Besuche kontrollieren.

Ende Februar werde die Volksanwaltschaft vermutlich "eine erste klare Äußerung" abgeben können. "Sehr zu begrüßen" sei das neue Gebäude: "Es ist ein Unterschied, ob es eine alte Bude oder ein neu errichteter Bau ist", meinte Fichtenbauer.

Verträge verfassungsrechtlich zulässig
Die Volksanwaltschaft hatte Mitte November ein Prüfverfahren zu den Verträgen zwischen Innenministerium und Gemeinde sowie zwischen dieser und der privaten Sicherheitsfirma G4S eingeleitet. "Die Verträge selbst sind kein verfassungsrechtlicher Verstoß", sagte Fichtenbauer, "es kommt auf die Realität an". Die Vertragslage lasse "keine gewährleistete Ausdeutung in die eine oder die andere Richtung" zu.

Am kommenden Freitag (10. Jänner) wird der Menschenrechtsbeirat, der die Mitglieder der Volksanwaltschaft berät, dem Schubhaftzentrum einen ersten Besuch abstatten und auf internationale Menschenrechtsstandards hin überprüfen. "Ich bin da relativ gelassen", sagte Fichtenbauer. Da das Zentrum neu errichtet wurde, müssten die "Einrichtungen wie Bad, WC etc. in Ordnung sein".
 

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