Bures-Vorstoß

Vorratsdaten nach sechs Monaten löschen

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Ein entsprechender Gesetzesentwurf soll bis 24. November in Begutachtung.

Die Regierung unternimmt einen neuen Anlauf zur Umsetzung der EU-weit vorgeschriebenen "Vorratsdatenspeicherung" von Telefon- und Internet-Verbindungen. Weil eine entsprechende Richtlinie aus dem Jahr 2006 noch nicht umgesetzt wurde, hat die EU-Kommission Österreich beim Europäischen Gerichtshof verklagt. Die Zuständige Infrastrukturministerin Doris Bures (S) hat nun beim Ludwig-Boltzmann-Institut für Menschenrechte einen Gesetzesentwurf in Auftrag gegeben, der eine möglichst zurückhaltende "Mindestumsetzung" der umstrittenen Überwachungsmaßnahme bringen soll.

Automatisch speichern
Ab 2010 sollen damit auch in Österreich die Telekom- und Internet-Anbieter sämtliche Verbindungsdaten ihrer Kunden automatisch speichern und den Behörden bei Bedarf zur Verfügung stellen. Das betrifft etwa Angaben darüber, von wo aus, wie lange und mit wem der Besitzer eines Handys telefoniert, welche Internet-Seiten die Kunden besuchen und an welche Adressen sie Emails schreiben. Nicht gespeichert werden die Inhalte von Telefongesprächen, SMS und Emails.

Löschung nach sechs Monaten
Der Gesetzesentwurf sieht die Löschung der Daten schon nach sechs Monaten vor (laut Richtlinie kann diese Frist zwischen sechs und 24 Monaten betragen). Der Zugriff soll den Behörden außerdem nur bei Verdacht einer schweren Straftat und auch dann nur mit richterlichem Befehl möglich sein, berichten mehrere Tageszeitungen in ihren Freitag-Ausgaben. Ausnahme: Zur Abwehr eines angekündigten Verbrechens oder zur Lebensrettung (z.B. "Handypeilung" nach Lawinenabgang) ist ein Zugriff auch ohne richterlichen Befehl möglich.

Der Entwurf soll bis 24. November in Begutachtung gehen. Die Löschung der Daten nach nur sechs Monaten sei mit der ÖVP akkordiert, in Details gebe es aber noch Diskussionsbedarf. In der Vergangenheit hatte sich das Innenministerium für längere Fristen stark gemacht.

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