Bedenken

Vorratsdaten: VfGH schaltet den EuGH ein

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Die EU-Richtlinie könnte der EU-Grundrechtecharta widersprechen.

Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) schaltet in der Frage der Vorratsdatenspeicherung den Europäischen Gerichtshof (EuGH) ein. In Behandlung österreichischer Anträge entstanden bei den Verfassungsrichtern Bedenken, dass die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung dem in der EU-Grundrechtecharta verankerten Grundrecht auf Datenschutz widersprechen könnte. Deshalb wurden dem EuGH Fragen zur Vorab-Entscheidung vorgelegt.

Anlass dafür sind Anträge der Kärntner Landesregierung, eines Angestellten eines Telekommunikationsunternehmens, sowie zusammengefasst von mehr als 11.000 Privatpersonen gegen das österreichische Telekommunikationsgesetz über die Vorratsdatenspeicherung. Dieses Verfahren wird mit dem Vorlagebeschluss an den EuGH unterbrochen, es bleibt aber bis auf Weiteres in Kraft. Denn der VfGH kann es nicht von sich aus vorläufig außer Kraft setzen.

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