Treffen soll es Unternehmen mit Mehrheit des Bundes.
SPÖ-Chef Christian Kern will Manager-Gehälter bei Unternehmen mit Mehrheit des Bundes wie beispielsweise Bahn und Verbund, aber auch Nationalbank beschränken. Als Maximalsumme schweben dem Kanzler 500.000 Euro im Jahr vor. Er selbst sei bei seinem Engagement in der Bahn über dieser Summe gelegen. Dabei wäre er auch bei weniger Einkommen keinen Deut weniger motiviert bei der Sache gewesen.
Mit dieser Forderung hat Kern bei der Nationalbank für Verwunderung gesorgt. Denn für das Direktorium der Nationalbank gelte seit Mitte der 1990er-Jahre das Bezügebegrenzungsgesetz, sagte Sprecher Christian Gutlederer zur APA. Notenbank-Gouverneur Ewald Nowotny darf daher nicht mehr als der Bundeskanzler verdienen. Das sind derzeit rund 300.000 Euro
Begründet wurde der Wunsch vom SPÖ-Vorsitzenden bei einer Pressekonferenz Donnerstagvormittag damit, dass die Manager-Gehälter in den vergangenen Jahren deutlich höher gestiegen seien als die Einkommen der Mitarbeiter der jeweiligen Unternehmen. So sei das Verhältnis Anfang der 2000er-Jahre noch bei 24:1 gelegen, mittlerweile aber auf 51:1 zugunsten der Manager angewachsen.
Nicht viele Manager betroffen
Allzu viele Manager dürfte diese Beschränkung wohl nicht treffen. Kern konnte die Zahl nicht beziffern. Er habe die Manager nicht durchgezählt, es gehe aber auch um einen symbolischen Wert.
Managergehälter nur bis zu 500.000 Euro als weitere Wünsche der SPÖ: Die bisherige zeitliche Beschränkung (bis 2020) für den 55-prozentigen Spitzensteuersatz (für Einkommensteile über einer Million) soll fallen. Ferner plädiert die SPÖ dafür, dass Managergehälter weiter nur bis zu einer halben Million als Betriebsausgaben abgesetzt werden können.
Erschwerte Übernahme von staatlich geförderten Unternehmen
Schützen will Kern die österreichische Hochtechnologie. Unternehmen, die staatliche Forschungsförderung erhalten haben, sollen von ausländischen Konzernen nicht mehr problemlos übernommen werden können. Konkret schwebt dem SPÖ-Chef vor, bei Transaktionen ab einem Volumen von 500 Millionen Euro eine staatliche Prüfung einzuziehen, ob der Besitzerwechsel zulässig ist.
Bedauert wurde vom Kanzler, dass im gestrigen Plenum weiter keine Mehrheit für eine Reform des Vergaberechts zustande gekommen ist. Damit könne es auch nicht zur Verankerung des Bestbieterprinzips kommen, das österreichischen Klein- und Mittelunternehmen helfen würde. Zudem warnte der SPÖ-Chef davor, Direktvergaben im öffentlichen Verkehr abzuschaffen. Sonst könnten etwa tschechische Betreiber die Wiener Verkehrsmittel betreiben.
Schließlich will der Kanzler noch eine Verfassungsbestimmung für die öffentliche Infrastruktur. Diese soll garantieren, dass Wasser-, Schienen- und Straßeninfrastruktur nicht privatisiert wird.