Zu früh ausgezählt?

Wahlbehörde zeigt Villach wegen Briefwahl an

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Briefwahlstimmen sollen schon am Sonntag ausgezählt worden sein.

 In Villach sind die Wahlkarten für die Bundespräsidentenstichwahl womöglich zu früh ausgezählt worden. Das für Wahlen zuständige Innenministerium hat die Kärntner Stadt jedenfalls bei der Staatsanwaltschaft (WKStA) angezeigt. "Der Vorwurf lautet, dass vor dem gesetzlichen Zeitpunkt ausgezählt wurde", sagte der Leiter der Wahl-Abteilung, Robert Stein, am Mittwoch zur APA. Villach weist dies zurück.

Eine Sprecherin der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft bestätigte den Eingang der Anzeige. Demnach soll der Leiter der Wahlkommission ohne Beisein von Wahlzeugen schon am Sonntag die Briefwahlstimmen ausgezählt haben. Dieser Vorwurf werde nun geprüft, so die Sprecherin zur APA.

Stadt weist Vorwürfe zurück
Dass in Villach schon am Sonntag Briefwahlstimmen ausgezählt worden wären, wird von der Stadt zurückgewiesen. "Sie wurden am Montag ausgezählt mit dem Zeitpunkt, der vorgesehen ist. Um 9.00 Uhr beginnt die Zählung der Wahlkarten", sagte die stellvertretende Magistratsdirektorin, Claudia Pacher, auf APA-Anfrage. Zuvor habe man lediglich "Vorarbeiten" gemacht. "Die Wahlkarten wurden erfasst und es wurde die Gültigkeit überprüft. Die Kuverts sind erst ab 9.00 Uhr geöffnet worden."

Der Leiter der Kärntner Landeswahlbehörde, Gerhard Jesernig, sagte, es sei ihm in Villach bestätigt worden, dass die Wahlkarten schon früher ausgezählt wurden. "Aber es soll eine Ermächtigung durch die Bezirkswahlbehörde gegeben haben." Ob ein solcher Beschluss des Bürgermeisters ausreichend sei, müsse die Bundeswahlbehörde entscheiden, meinte Jesernig. Stadtoberhaupt Günther Albel (SPÖ) war vorerst nicht erreichbar.

Keine Auffälligkeit
In der Niederschrift der Bezirkswahlbehörde ist laut Pacher und Jesernig von keiner Auffälligkeit die Rede, eine frühere Auszählung hätte dort vermerkt werden müssen. Der Bericht wurde von allen Vertretern, auch von der FPÖ, unterzeichnet.

Laut Innenministerium ist die Sachverhaltsdarstellung an die Staatsanwaltschaft nach einem Hinweis von einem freiheitlichen Mitglied der Bundeswahlbehörde erfolgt. Eine seitens der FPÖ im Raum stehende Wahlanfechtung wollte Wahl-Leiter Stein nicht kommentierten. Er wolle den Ermittlungsbehörden nicht vorgreifen, so Stein. "Vom Mengengerüst her" dürfte der mutmaßliche Vorfall in Villach keinen Einfluss auf den Ausgang der Wahl gehabt haben.

Kein Einfluss auf Wahlausgang
In Villach wurden 3.498 Stimmen per Briefwahl abgegeben, davon waren 3.443 gültig. Auf Alexander Van der Bellen entfielen 2.138 Stimmen (62,1 Prozent), auf Nobert Hofer 1.305 (37,9 Prozent). Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) beschäftigt sich nur mit einer Anfechtung, wenn die darin behaupteten Mängel den Wahlausgang entscheidend verändern können. Bei der Hofburg-Stichwahl hieße das, dass so viele Stimmen infrage stehen, dass der andere Kandidat damit gewinnen hätte können. Bei Van der Bellens Vorsprung von 31.026 Stimmen müsste der behauptete Fehler - etwa in der Auszählung oder Zurechnung von Stimmzetteln - 15.515 Stimmen betreffen.
 

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