Durch Ministerrat

Weg zur Polizei für Ex-Zivildiener frei

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Ob dazu die angedachte militärische Basisausbildung nötig ist, soll jedes Ministerium selbst entscheiden.

Ehemalige Zivildiener können künftig den Polizeidienst antreten. Das ist nun nach einer Einigung zwischen ÖVP-Innenministerin Maria Fekter und SPÖ-Verteidigungsminister Norbert Darabos endgültig fix. Ob die Zivildiener vor dem Antritt des Exekutivdienstes noch zusätzlich eine militärische Basisausbildung absolvieren müssen, bleibt noch offen.

Ministerien entscheiden autark
Festgelegt wurde von der Regierung im Ministerrat am Dienstag, dass die zuständigen Ressorts selbstständig entscheiden, ob sie von den früheren Zivildienern eine extra Ausbildung an der Waffe verlangen. Die Entscheidung fällt somit das Innenministerium für die Polizei, die Justiz für die Justizwache und das Finanzministerium für den Zoll.

Innenministerin Fekter wollte sich vorerst nicht festlegen, ob sie auf der militärischen Basisausbildung beharrt. Zwingend notwendig wäre diese nicht, da auch Frauen ohne Präsenzdienst zur Exekutive kommen könnten. Endgültig geklärt werde diese Frage in einem Ressortübereinkommen mit dem Verteidigungsministerium.

Unklarheit über Verfassungskonformität
Verteidigungsminister Darabos betonte zwar, bereit zu sein, eine Basisausbildung anzubieten. Er sieht aber Verfassungsprobleme bezüglich der Gleichbehandlung von männlichen und weiblichen Polizeianwärtern. Er glaube daher nicht, dass der Passus über die zusätzliche Ausbildung schlagend werde. Fekter wiederum ist der Meinung, dass verfassungsrechtlich keine Probleme bestünden.

Beschlossen werden soll die Zivildienstnovelle nach Vorstellung der Innenministerin bereits im September. Inkrafttreten könnte das Gesetz somit schon 2011. Wie viele ehemalige Zivildiener einen Dienst der Polizei, Justizwache oder Zoll antreten werden, wollten weder Darabos noch Fekter einschätzen.

Zivildiener in Kindergärten
Ebenfalls in der Zivildienstnovelle enthalten ist eine Erweiterung der Aufgabengebiete. So werden Zivildiener künftig auch in sämtlichen Kindergärten sowie in Integrationseinrichtungen tätig sein können. Zusätzlich soll es mehr Urlaubstage für die Jobsuche geben. Schließlich wird ehemaligen Zivildienern noch der Weg zu Sportschützenvereinen, Traditionsvereinen und zur Jägerei freigemacht. Diese Organisationen können künftig autonom entscheiden, ob sie Zivildiener zulassen. Bisher galt für diese automatisch ein 15-jähriges Waffenverbot.

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