Weltpolitik

Migration über Belarus: Polen blockiert EU-Ausnahmeregelung

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Polen blockiert die EU-Verhandlungen über Ausnahmeregeln für den Umgang mit Migranten an den EU-Grenzen zu Belarus.

Bei einem Treffen der EU-Botschafter hat das Land vergangene Woche Änderungen verlangt, die für andere Staaten untragbar gewesen sind, wie mehrere Diplomaten der Deutschen Presse-Agentur sagten. Darunter war demnach die Forderung, die Prüfung von Asylanträgen an der Grenze zu Belarus komplett auszusetzen.

Konkret geht es bei den Verhandlungen um Ausnahmen für Lettland, Litauen und Polen bei den Schutzrechten von Migranten, die die EU-Kommission im Dezember vorgeschlagen hatte. Damals standen die drei Länder enorm unter Druck, weil viele Migranten über Belarus versuchten, in die EU zu gelangen. Die EU wirft dem autoritären belarussischen Machthaber Alexander Lukaschenko vor, gezielt Personen aus Krisenregionen nach Minsk eingeflogen zu haben, um sie dann in die EU zu schleusen.

Polen verhandelte mit

Nach anfänglicher Ablehnung des Vorschlags habe Polen bei den Verhandlungen in der Arbeitsgruppe konstruktiv mitgearbeitet, hieß es von mehreren Diplomaten. Doch bei einem Treffen der EU-Botschafter habe Warschau dann inakzeptable Änderungswünsche vorgebracht. Darunter war auch die Forderung, nicht mit dem Flüchtlingshilfswerk der UN zusammenarbeiten zu müssen, wie ein Diplomat sagte.

Ein weiterer EU-Diplomat betonte, dass der Kompromissvorschlag die polnischen Forderungen nicht erfülle. Weil er für Litauen und Lettland akzeptabel sei, wolle Warschau ihn aber nicht blockieren. Weitere Diplomaten gaben jedoch an, dass Polen die Regeln in diesem Fall nicht anwenden wolle. Dann aber ergebe das Ganze keinen Sinn, da die Regeln für das Land gemacht worden seien.

Die französische Ratspräsidentschaft hat nun zwei Optionen, wie es hieß. Sie könnte den Geltungsbereich des Vorschlags auf Litauen und Lettland eingrenzen oder das Dossier komplett fallenlassen.

Der Vorschlag der EU-Kommission sieht unter anderem vor, dass die Behörden der Grenzländer deutlich länger Zeit haben, um Asylanträge zu registrieren. Zudem sollten Schutzsuchende nur an bestimmen Grenzübergängen registriert werden. Der Asylprozess dürfte demnach bis zu 16 Wochen dauern. Das könnte bedeuten, dass Menschen Auffangzentren nahe der Grenze solange nicht verlassen dürfen. Außerdem wollte die EU-Kommission nach abgelehnten Schutzanträgen einfachere und schnellere Abschiebungen erlauben. Die Grundrechte der Schutzsuchenden sollten uneingeschränkt geachtet werden. Vor allem Polen wurde in den vergangenen Monaten vorgeworfen, die Migranten teils völkerrechtswidrig zurück nach Belarus zu drängen.
 

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