Liebling der Justiz

Wieder Westis Auslieferung beantragt

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Der Staatsanwalt will die Aberkennung der Immunität, nachdem BIA-Chef Kreutner den orangen Mandatar wegen übler Nachrede geklagt hat.

Die Staatsanwaltschaft Wien hat die Auslieferung des BZÖ-Abgeordneten Peter Westenthaler beantragt. Grund dafür ist eine Anzeige von Martin Kreutner, Leiter des Büros für interne Angelegenheiten wegen übler Nachrede. Westenthaler hatte Kreutner im Vorjahr unterstellt, Polizeiakten und andere geheime Informationen an den "Falter"-Journalisten Florian Klenk weitergegeben zu haben.

"Duo Kreutner-Klenk"
Laut dem Auslieferungsantrag geht es konkret um eine Partei-Aussendung vom 24. April 2008 mit dem Titel "Westenthaler: Schluss mit der Polizistenhatz!". In dem (mittlerweile vom BZÖ zurückgezogenen) Text behauptete Westenthaler, Kreutner habe "zum wiederholten Male" von einem "Polizeiakt bis hin zu einem Obduktionsbericht" Akten und Informationen an Klenk weitergegeben. Kreutner und Klenk hätten außerdem ein "ausgezeichnetes Verhältnis zueinander" und seien beide in der Führung des Vereins Transparency International gewesen. "Der Verein Transparency International ist anscheinend eine Art Drehscheibe für Informationslecks."

Kreutner erstattete daraufhin im Mai 2008 Anzeige gegen Westenthaler. Das Ermittlungsverfahren wurde zunächst eingestellt, das Oberlandesgericht Wien ordnete im vergangenen Herbst jedoch die Fortführung an. Weil Westenthaler allerdings als Abgeordneter Immunität genießt, muss nun das Parlament entscheiden, ob er ausgeliefert wird und in Folge gegen ihn ermittelt werden darf.

Klub bereits verurteilt
Klenk und Kreutner hatten auch den BZÖ-Parlamentsklub, von dem das Schreiben verfasst worden war, wegen übler Nachrede geklagt. In beiden Fällen wurde der orange Klub zu Entschädigungszahlungen verurteilt.

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