"Umwelt-Prüfung ist keine Willkür"

Heumarkt: Tojner blitzt bei Höchstgericht ab

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Verfassungsgerichtshof verweigert Behandlung einer Beschwerde Tojners.

Landstraße. Nächste juristische Schlappe für Immo-Tycoon Michael Tojner: Er blitzte mit einer Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof ab.
Keine Willkür. Ein Höchstrichter-Senat urteilte, dass das Bundesverwaltungsgericht keine Willkür geübt habe, als es eine Umweltverträglichkeitsprüfung für das 66 Meter hohe Hochhausmonster gefordert habe, wegen dem Wien der Verlust des Weltkulturerbes droht.
 
Diese Judikatur ist für den VfGH plausibel. „In seinem Beschluss vom 1. Oktober 2019 führt der VfGH aus, dass das Bundesverwaltungsgericht seine Entscheidung angesichts der in diesem Fall zu beachtenden Vorgaben des Unionsrechts, auch im Hinblick auf das Weltkulturerbe ‚historisches Zentrum Wien‘, vertretbar begründet hat“, so die Begründung. Die Behandlung der Beschwerde wurde somit abgelehnt.
 
Tojner: Nächster Prozess. Tojner teilte am Donnerstag per Aussendung mit, dass er nun den Verwaltungsgerichtshof als höchste Instanz des Verwaltungsrechts anrufen werde, um jene Umweltverträglichkeitsprüfung in letzter Sekunde noch zu verhindern, die sein Projekt um Jahre verzögern würde.
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